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Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt
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veröffentlicht am: 09.03.2021

10. Eindämmungsverordnung bis 28.03.2021 in Kraft

Nachdem die Bundesregierung am 03.03.2021 ingesamt 5 Öffnungsschritte definiert hat, liegt nun die 10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vor.

Die 10 Eindämmungsverordnung ist in Kraft

Dabei wurden einige Regelungen vom "Corona-Gipfel" der Bundesregierung mit den Bundesländern am 03.03.2021 konkretisiert oder angepasst. Voraussetzung ist eine Inzidenz im Bereich zwischen 50 und 100 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 28.03.2021.

Geöffnet werden darf:

Einzelhändler, Kosmetiksalons, Nagel-, Massage- und Tattoostudios dürfen Kunden in kleinen Gruppen wieder im Laden bedienen. Bedingung: es wurde zuvor ein Termin vereinbart, die Kontaktdaten wurden aufgenommen. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist jederzeit Pflicht. Für das so genannte Terminshopping können Kunden per Telefon oder im Internet Termine in den Läden buchen. Begrenzend für den Kundenverkehr ist maximal ein Kunde auf 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zugelassen. Wenn sich ausschließlich Kunden, die nur einem Hausstand angehören, in einem Ladengeschäft aufhalten, ist die Größe des Ladengeschäftes nicht ausschlaggebend. Dies wird insbesondere für kleinere Einzelhandelsgeschäfte relevant sein.

Bedeutet, dass in sich in einem Laden von 80m² entweder 2einzelne Kunden oder Kunden, die ausschließlich einem Hausstand angehören, aufhalten dürfen. Eine Testpflicht ist in der 10. Eindämmungsverordnung noch nicht vorgesehen. Dies wird soll mit Inkrafttreten der Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit geregelt werden.

Museen, Archive und Bibliotheken dürfen ebenfalls wieder öffnen, allerdings mit Terminvereinbarung. Diese Öffnungsregeln gelten in ganz Sachsen-Anhalt, unabhängig vom Infektionsgeschehen (Inzidenzwert) der einzelnen Regionen.

Geschlossen bleiben:

Frei- und Hallenbäder, Fitnessstudios, Theater, Spielhallen oder Kinos bleiben weiterhin geschlossen. Auch Gastronomiebetrieb dürfen weiterhin nur Außer-Haus-Verkauf anbieten. Hotels und andere Übernachtungsbetriebe dürfen nur für dienstliche Reisen genutzt werden.

Sportliche Betätigung im Freien:

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen gemeinsam im Freien Sport treiben. Die Gruppen sind bis maximal 20 Personen (inkl. Betreuer) erlaubt. Aber es gilt weiterhin: ohne Kontakt.

Erwachsene dürfen im Freien gruppenweise ebenfalls Sport betreiben, inkl. Betreuer sind fünf Personen erlaubt. Dasselbe gilt für den Rehasport (max 5 Personen, inkl. Betreuer).


Kontaktbeschränkungen:

Seit dem 08.03.2021 gelten großzügigere Kontaktregeln. Mitglieder eines Haushaltes mit maximal fünf Personen dürfen einen zweiten Hausstand treffen. Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Trauungen und Trauerfeiern bleiben auch weiterhin auf den engesten Angehörigenkreis beschränkt.

 

Die Verordnung der Bundesregierung im Detail

Die 10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (pdf)