Informationen
veröffentlicht am: 04.05.2020
5. Eindämmungsverordnung in Kraft
Die Landesregierung hat am 1. Mai 2020 Lockerungen in Bezug auf die Eindämmungsmaßnahmen gegen den Coronavirus SARS COVID-19 verfügt.
Eine Übersicht über die erfolgten Lockerungen / Veränderungen gibt es hier. Die vollständige Verordnung kann hier im Detail nachgelesen werden (pdf-Datei). Die Begründung zur 5. Eindämmungsverordnung kann hier nachgelesen werden (pdf).
Die 5. Eindämmungsverordnung gilt bis Mittwoch, 27. Mai 2020.
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