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veröffentlicht am: 24.03.2020
Anträge auf Stundung Gewerbesteuer auf Grund der Corona-Pandemie
Staatliche Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie führen zu befristeten Geschäftsschließungen und zu Umsatz- und Einkommensverlusten. Gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen der Hansestadt Salzwedel wird die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Stundung der demnächst fälligen Gewerbesteuerzahlungen zu stellen.
Hier finden sie zum Download ein Antragsformular, welches ausgefüllt und unterschrieben an die Steuerabteilung der Hansestadt Salzwedel zurückgesendet werden kann.
Hinweise:
- Anträge, die nicht mit diesem Vordruck eingereicht wurden, behalten ihre Gültigkeit.
- Um Ihre Gewerbesteuervorauszahlungen für 2020 herabsetzen zu können, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlung stellen.
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