Behinderten- und Seniorenbeauftragte(r) (m/w/d) gesucht
Die Hansestadt Salzwedel sucht ab sofort einen neuen Behindertenbeauftragten (m/w/d) und einen neuen Seniorenbeauftragten (m/w/d). Interessierte Bürger können sich bis einschließlich 15. Juli 2024 bewerben. Alle Informationen nachfolgend:
Hansestadt Salzwedel sucht neue(n) Behindertenbeauftragte(n)und neue(n) Seniorenbeauftragte(n)
Bestellung eines/einer ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten
Der Stadtrat bestellt gemäß § 13 der Hauptsatzung in Verbindung mit den §§ 79 und 80 des KVG LSA im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eine/n ehrenamtliche/n Behindertenbeauftragte/n zur Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen sowie zu ihrer Einbeziehung in städtische Entscheidungsprozesse. Die Bestellung soll im Herbst 2024 durch den Stadtrat für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates erfolgen. Sollten mehrere Interessenbekundungen vorliegen, erfolgt zuvor eine Vorstellung im Hauptausschuss des Stadtrates. Besondere Voraussetzungen sind nicht erforderlich. Dem/der Behindertenbeauftragten steht eine monatliche Aufwandsentschädigung zu.
Der/die kommunale Behindertenbeauftragte(n) soll für den Informationsfluss zwischen allen beteiligten Einrichtungen, politischen Gremien, Verbänden und Einzelpersonen in teilhabepolitischen Fragen sorgen. Er/Sie ist in allen Fragen, die Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene betreffen, anzuhören und in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Darüber hinaus ist er/sie Ansprechpartner der Menschen mit Behinderung und derer Angehöriger und berät diese in individuellen und allgemeinen Angelegenheiten.
Bestellung eines/einer ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten
Der Stadtrat bestellt gemäß § 14 der Hauptsatzung in Verbindung mit den §§ 79 und 80 des KVG LSA im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eine/n ehrenamtliche/n Seniorenbeauftragte/n zur Einbeziehung der Belange der Senioren/Seniorinnen in städtische Entscheidungsprozesse. Die Bestellung soll im Herbst 2024 durch den Stadtrat für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates erfolgen. Sollten mehrere Interessenbekundungen vorliegen, erfolgt zuvor eine Vorstellung im Hauptausschuss des Stadtrates. Besondere Voraussetzungen sind nicht erforderlich. Dem/der Seniorenbeauftragten steht eine monatliche Aufwandsentschädigung zu.
Der/die kommunale Seniorenbeauftragte(n) soll für den Informationsfluss zwischen allen beteiligten Einrichtungen, politischen Gremien, Verbänden und Einzelpersonen in teilhabepolitischen Fragen sorgen. Er/Sie ist in allen Fragen, die die Menschen dieser Bevölkerungsgruppe auf kommunaler Ebene betreffen, anzuhören und in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Darüber hinaus ist er/sie Ansprechpartner und berät diese in individuellen und allgemeinen Angelegenheiten.
Es ist vorgesehen, den/die Seniorenbeauftragte/n in den Kreisseniorenrat des Altmarkkreises Salzwedel zu entsenden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis 15. Juli 2024 per Mail an personal@salzwedel.de oder per Post an Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 5, 29410 Hansestadt Salzwedel bewerben. Die Bewerbung sollte ein Kurzprofil zur Person enthalten.