Beratung für Betroffene SED-Unrecht
Am Donnerstag, 15.07.2021 findet die nächste persönliche Beratung für Opfer von SED-Unrecht im Rathaus der Hansestadt Salzwedel statt.
Der nächste Beratungstag:
am Donnerstag, 15. Juli 2021 von 10 bis 16 Uhr
im Rathaus der Hansestadt Salzwedel, Hansezimmer
An der Mönchskirche 5
29410 Hansestadt Salzwedel
Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt, ist eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Die Gesprächstermine werden bei der Beauftragten (im Büro in Magdeburg) vergeben zu folgenden Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr sowie Freitag 8 bis 12 Uhr;
telefonische Anmeldung unter 03 91 / 5 60-15 15.
Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Saat leiden, insbesondere an:
• zu Unrecht Inhaftierte,
• Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,
• Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,
• Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfahren haben,
• Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,
• Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten,
• Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS.
Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.
Weiterhin erfolgt eine Beratung zu
• Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist 31. Dezember 2019)
• monatlichen Zuwendung („Opferrente“)
• Kinderheimen
• Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung
• Stiftung Anerkennung und Hilfe
Hintergrundinformationen:
Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen:
Die strafrechtliche Rehabilitierung ist für Betroffene möglich, wenn sie aufgrund politischer Verfolgung oder sachfremder Zwecke verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Anordnung inhaftiert wurden. Ab 180 Tagen Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer. Diese „Opferrente“ kann seit 1. Januar 2015 bis zu 300 Euro monatlich betragen.
Zudem besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung, wenn beispielsweise aus politischen Gründen ein Arbeits- oder Studienplatz verloren ging bzw. verwehrt wurde, und dies Nachteile in der Rentenversicherung zu Folge hat. Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ist möglich bei Verwaltungsunrecht, z. B. mit gesundheitlichen Folgeschäden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen der Rehabilitierung eine monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 214 Euro erfolgen, für Rentner von 153 Euro.
Weitere Informationen:
Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (bis 31.12.2016: Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt)
Schleinufer 12
39104 Magdeburg
Tel.: 03 91 / 5 60-15 01
Fax: 03 91 / 5 60-15 20
E-Mail: info@lza.lt.sachsen-anhalt.de