Beratungstag für Opfer der SED-Diktatur
Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur setzt die individuellen und wohnortnahen Beratungen für Bürgerinnen und Bürger fort.
Der nächste telefonische Beratungstag ist:
wann: am Donnerstag, 18. Februar, von 10 bis 16 Uhr (ausschließlich telefonisch).
Da die Beratung oft eine Stunde in Anspruch nimmt ist eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich.
Personen, die einen Telefontermin vereinbaren wollen, legen wir nahe, sich für unser Beratungsangebot zunächst per Telefon (0391 / 560 1515) oder E-Mail (info@lza.lt.sachsen-anhalt.de) anzumelden; ggf. werden zeitnah die erforderlichen (komplexen) Formulare postalisch übersandt, um sie dann im Telefontermin „Zeile für Zeile“ durchzusprechen.
Für die Anmeldungen gelten folgende Zeitfenster: Mo bis Do 9.30 bis 15.30 Uhr, Fr 9 bis 13 Uhr.
Mit Rücksicht auf unsere Terminplanung und auf die Telefonrechnung der Ratsuchenden rufen wir zurück. Achtung: Hierfür ist die Voranmeldung notwendig!
Aktueller Hinweis: am 29. November 2019 trat das „Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes“ in Kraft, das am 22. November 2019 ausgefertigt wurde. Mit diesem Gesetz wurden die Antragsfristen nach den Rehabilitierungsgesetzen, die bislang am 31.12.2019 endeten, aufgehoben werden, so dass die Antragstellung nunmehr auf Dauer möglich ist.
Zudem wurden einzelne Leistungen für bestimmte Betroffenengruppen erweitert bzw. erhöht.Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:
- zu Unrecht Inhaftierte,
- Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes, Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,
- Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,
- Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,
- Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.
Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.
Weiterhin erfolgt eine Beratung zu
- Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben)
- monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert)
- Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt)
- Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung
- der Stiftung Anerkennung und Hilfe (verlängerte Antragsfrist 30.6.2021).
Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich beraten lassen.
Seit mehreren Jahren ist ein anhaltendes Interesse Betroffener an dem Gesprächsangebot zu verzeichnen, weshalb erneut mit einer regen Nachfrage nach den Gesprächsterminen gerechnet wird.
Das Beratungsangebot soll in diesem Jahr fortgesetzt werden. Der nächste Termin wird vorraussichtlich Mittwoch, der 10. März 2021 sein.
Weitere Informationen:
Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Schleinufer 12
39104 Magdeburg
Tel.: 03 91 / 5 60-15 01
Fax: 03 91 / 5 60-15 20
E-Mail: info@lza.lt.sachsen-anhalt.de