Briefwahl für die Landtagswahl möglich
Am Sonntag, dem 6. Juni 2021 findet die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt statt. Von 8 bis 18 Uhr kann in den Wahllokalen gewählt werden. Doch natürlich ist zuvor auch die Briefwahl möglich. Weiterhin finden Sie hier Hinweise bezüglich Quarantäne am Wahltag u.ä.
Alle Informationen zum Thema Wahlen sind auf der Themenseite Wahlen zu finden.
Alternativ kann der Punkt entweder unter den "Quicklinks" aufgerufen werden, oder per Klick auf "Stadt" -> "Politik & Verwaltung" -> "Wahlen".
Persönliche Briefwahl
Jeder Wahlberechtigte kann die Briefwahl auch persönlich im Bürgercenter, Am Schulwall 1, vornehmen. Hierfür ist ebenfalls die Abgabe des „Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins“ notwendig.
Die Briefwahl kann ab Dienstag, 18. Mai 2021 im Bürgercenter der Hansestadt Salzwedel zu den folgenden Öffnungszeiten im Briefwahlbüro erfolgen:
Montag | von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Dienstag | von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Mittwoch | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Freitag | von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Samstag, 29. Mai 2021 | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Freitag, 04. Juni 2021 | von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Am Freitag, 04.06.2021 schließen das Briefwahlbüro und das Bürgerbüro um 18 Uhr.
Krankheit oder Quarantäne
Wer am Wahltag, Sonntag, 06. Juni 2021, erkrankt oder coronabedingt in Quarantäne ist, kann bis 15 Uhr selbst per E-Mail (rathaus@salzwedel.de) oder durch einen Bevollmächtigten die Briefwahl beantragen.
Die Unterlagen müssen dann am selben Tag bei der Gemeinde abgeholt werden und müssen bis 18 Uhr an der auf den Wahlunterlagen angegebenen Adresse abgegeben oder eingeworfen werden.
Hygienevorschriften im Wahllokal
Neben dem Ausweis oder Pass und der Wahlbenachrichtigung müssen die Wählerinnen und Wähler bei dieser Wahl auch einen eigenen Stift und eine medizinische Maske mitbringen. Die genauen Vorschriften regelt das Land in der nächsten Corona-Landesverordnung, die spätestens Montag, 24. 05. 2021 in Kraft tritt.
In der aktuellen Verordnung ist für Wahllokale eine Maskenpflicht, ein Mindestabstand von 1,50 Meter und die Pflicht, sich vor Betreten die Hände zu desinfizieren, vorgesehen.
Wer mit einem Attest von der Maskenpflicht befreit ist, darf sich demnach höchstens 15 Minuten im Wahllokal aufhalten.
Wer Symptome einer Corona-Infektion zeigt, darf vor dem Wahllokal abgewiesen werden.