Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 20.03.2022
Nachfolgend informiert die Hansestadt Salzwedel über die Anforderungen für Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 20.03.2022.
Allen Wahlberechtigten, die bei der Anforderung der Briefwahlunterlagen für die Landratswahl sowohl den Wahltermin am 6. März 2022 als auch die Stichwahl am 20. März 2022 angekreuzt haben, werden die Unterlagen für die Stichwahl automatisch zugesandt.
Sollten nur die Briefwahlunterlagen für den 6. März 2022 angefordert worden sein, ist eine erneute Beantragung für die Stichwahl unbedingt erforderlich. Diese kann in Schriftform an die Hansestadt Salzwedel, Mönchskirche 5, 29410 Hansestadt Salzwedel, oder per E-Mail (rathaus@salzwedel.de) erfolgen. Eine mündliche Beantragung ist aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht möglich.
Die Möglichkeit der Briefwahl steht allen Wahlberechtigten offen. Entsprechende Unterlagen sind wie beschrieben bei der Salzwedeler Stadtverwaltung (Rathaus, Mönchskirche 5) anzufordern.
Alle Wahlberechtigten die keine Wahlbenachrichtigungskarte mehr besitzen, diese abgegeben oder eventuell vernichtet haben, können am Wahltag mit gültigem Ausweisdokument wählen. Alternativ besteht die Möglichkeit bis Freitag, 18.03.2022, 18 Uhr die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, das so genannte Briefwahllokal der Hansestadt zu nutzen.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Bürgercenter der Hansestadt Salzwedel, Am Schulwall 1. Es ist barrierefrei zu erreichen.
Die Öffnungszeiten
Montag 08 - 16 Uhr
Dienstag 08 - 18 Uhr
Mittwoch 08 - 12 Uhr
Donnerstag 08 - 18 Uhr
Freitag 08 - 16 Uhr
Freitag 18.03.2022 08 - 18 Uhr
Alle Informationen zur Wahl gibt es auf der Seite des Altmarkkreises Salzwedel sowie auf der Wahl-Informationsseite der Hansestadt Salzwedel.