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veröffentlicht am: 24.03.2023
Brunftzeit: Leinenpflicht für Hunde in Wald und Flur
Es ist aufgrund der Brunft- und Setzzeit verboten, Hunde in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli ohne Leine in Wald- und Wiesengebieten laufen zu lassen.
Paragraph 28 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt besagt: „Es ist verboten, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen.“.
Diese Einschränkungen gelten nicht für Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes.
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