Einsicht in das Wählerverzeichnis
Anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen besteht die Möglichkeit, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Nachfolgend die Bekanntmachungen.
Die Wählerverzeichnisse zur Europawahl sowie für die Kommunalwahl für die Hansestadt Salzwedel werden von Dienstag, 21. Maı bis Freitag, 24. Mai 2024 während der Dienststunden:
Montag von 08.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag von 08.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 bis 15.30 Uhr
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
im Bürgerbüro (barrierefrei), Am Schulwall 1 in 29410 Hansestadt Salzwedel für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach Art. 31 Abs. 7 des Meldegesetzes eingetragen ist.
Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis Europawahl
Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis Kommunalwahl
Informationen zu den Wahlen (Info-Seite)