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Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt
Informationen
veröffentlicht am: 16.11.2023

Erläuterung zum Widerspruch des Stadtratsbeschlusses vom 01.11.2023

Der Bürgermeister der Hansestadt Salzwedel hat gegen den Stadtratsbeschluss vom 01.11.2023, der die Verkehrsregelung in der St.-Georg-Straße („Perver“) zum Inhalt hatte, Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch erfolgte am 13.11.2023 und wurde dem Stadtratsvorsitzenden bekanntgegeben.

Nachfolgend eine Information des Bürgermeisters zu diesem Sachverhalt:

"Was in der Diskussion um die Verkehrsregelung nicht umfassend klar herausgearbeitet wurde ist, dass die letztendliche Entscheidung vom Bürgermeister getroffen wird. Dies ist durch Gesetze so geregelt. Die jetzt geäußerte Kritik am Vorgehen ist berechtigt, für diese Unklarheiten sowie Irritationen werde ich mich beim Stadtrat entschuldigen.

Mein Ziel war es, durch das Einbringen der Verwaltungsvorlage ein „Einvernehmen“ mit dem Stadtrat zu erzielen, indem ich die Diskussion auf eine breite Basis stelle und das auch aus Sicht der Rettungs- und Einsatzkräfte notwendige Handeln erläutere. Die vorherigen Beratungen im Verkehrs- sowie Hauptausschuss hatten sogar mehrheitliche Empfehlungen für die Verwaltungsvorlage ergeben.

Während der Stadtratssitzung am 01.11.2023 beantragte die Fraktion Salzwedel Land überraschend, wieder zu der Verkehrsregelung zurückzukehren, wie sie vor der Einführung einer halbjährigen Testphase für eine 'unechte Einbahnstraße' galt, sprich einer Zulassung des Fahrzeugverkehrs in beide Fahrtrichtungen. Dieser Antrag fand mit 18 Ja- und 14 Nein-Stimmen eine Mehrheit, so dass die Vorlage der Verwaltung (Einvernehmen zur Einrichtung der 'unechten Einbahnstraße' aus Richtung Kino-Kreuzung) nicht mehr aufgerufen wurde.

Nun fließen die bereits angesprochenen Stellungnahmen der Einsatz- und Rettungskräfte, der Fakt, dass eine Grundschule dort im Stadtgebiet besteht, und weitere Dinge, die in den Ausschüssen mehrfach vorgestellt und erläutert wurden, in die Abwägung, die ich treffen musste, ein. Daher habe ich die mir gesetzlich zugesicherte Frist bis zum 13.11.2023 für eine Sachentscheidung genutzt. Letztlich ist auf Grundlage der Fakten nur ein Widerspruch gegen die Entscheidung des Salzwedeler Stadtrates möglich. Dieser wird in der nächsten Sitzung darüber entscheiden müssen, seinen Beschluss vom 01.11.2023 wieder aufzuheben.

Entsprechend bleibt die derzeitige Verkehrsregelung/Beschilderung bestehen.

Die örtliche Presse habe ich in einem persönlichen Pressegespräch über die Situation informiert.

Übrigens: Jede:r, der sich durch die getroffene verkehrsrechtliche Anordnung in seinen Rechten betroffen/eingeschränkt sieht, kann natürlich individuell dagegen Widerspruch erheben."

Olaf Meining
Bürgermeister