Informationen
veröffentlicht am: 07.11.2017
Feiertage mit erhöhtem Schutz
Der Volkstrauertag, der Buß- und Bettag sowie der Totensonntag stehen in Deutschland unter "erhöhtem Schutz". Das bedeutet im Detail, das an diesen Tagen öffentliche Veranstaltungen untersagt sind.
- Volkstrauertag am Sonntag 19. November 2017
- Buß- und Bettag am Mittwoch 22. November 2017
- Totensonntag am Sonntag 26. November 2017
An allen drei Tagen sind während der Zeit des vormittäglichen Hauptgottesdienstes alle Veranstaltungen und Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Einrichtungen untersagt, die den Gottesdienst stören könnten.
Ab 5 Uhr sind
- Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen,
- öffentliche sportliche Veranstaltungen sowie
- alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der Würdigung des Feiertages oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen
verboten.
Das bedeutet auch, dass alle Tanzveranstaltungen, die am Vorabend beginnen um 5 Uhr beendet sein müssen.
Weitere Informationen gibt es hier (§5 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA))
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