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veröffentlicht am: 28.12.2022
Feuerwerk in der Innenstadt untersagt
Im Innenstadtbereich der Hansestadt Salzwedel ist in der Zeit vom 31.12.2022 bis zum 01.01.2023 das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) untersagt.
Der Salzwedeler Stadtrat hatte am 28.10.2020 mehrheitlich beschlossen, im Bereich der Altstadt am 31.12. und 01.01. das Abbrennen von so genannten Feuerwerkskörpern zu verbieten.
Hier finden Sie die Allgemeinverfügung im Wortlaut sowie die Karte des Altstadtbereichs, jeweils als pdf.
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