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Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt
Informationen
veröffentlicht am: 27.12.2023

Feuerwerk in der Salzwedeler Innenstadt

Im Innenstadtbereich der Hansestadt Salzwedel ist in der Zeit vom 31.12.2023 bis zum 01.01.2024 das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) nicht erlaubt.

Der Salzwedeler Stadtrat hatte am 28.10.2020 mehrheitlich beschlossen, dass im Bereich der Altstadt am 31.12. und 01.01. das Abbrennen von so genannten Feuerwerkskörpern untersagt ist. Das bedeutet, dass an Silvester im Altstadtgebiet der Hansestadt Salzwedel keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen.

Nachfolgend die Allgemeinverfügung inkl. Karte des Geltungsbereiches.