Gartenabfall vom 1. Oktober bis 15. November 2020 verbrennen
Gartenabfälle können im Zeitraum vom 01.10.2020 bis 15.11.2020 verbrannt werden. Die Verbrennung ist in der Zeit von 11 bis 17 Uhr erlaubt, ausgenommen an Sonn- und Feiertagen.
Um das Allgemeinwohl nicht zu beeinträchtigen, legt die Verbrennungsverordnung wichtige Verhaltensregeln fest. Dazu gehören u.a. das Einhalten von Mindestabständen zu Gebäuden, Wald oder Leitungen, die zeitliche Begrenzung des Verbrennungsvorganges, den Verbrennungsumfang und die Beachtung der Witterungslage. Zudem ist das Feuer unter ständiger Kontrolle einer geeigneten volljährigen Person zu halten.
Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind. Ganz grundsätzlich gilt, dass auf Grundstücken z. B. nur Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, die dort auch angefallen sind. Die Feuer sollten eine Grundfläche von 1,5 Meter x 1,5 Meter nicht überschreiten und möglichst nicht über 1 Meter Höhe haben.
Verbrennungszeiträume:
- 01.10. - 15.11. eines jeden Jahres
- 01.03. - 15.04. eines jeden Jahres
- ausschließlich montags bis samstags in der Zeit von 11:00-17:00 Uhr (der Zeitraum des Verbrennungsvorganges sollte 2 Stunden nicht überschreiten, Beginn erst 11:00 Uhr, da dann die meiste Morgenfeuchte aus den Abfällen bereits entwichen ist und es nicht mehr zu Qualmbelästigungen für die Nachbarn kommen kann.)
Einhalten von Mindestabständen, die die Verbrennungsfeuer haben sollten:
- 10 Meter zu Gebäude- und Grundstückgrenzen, Leitungen & anderen brennbaren bzw. gefährdeten Gegenständen oder Sachen.
- 100 Meter zu Krankenhäusern, Kindereinrichtungen, Schulen, Altersheimen & Pflegeeinrichtungen.
- 30 Meter zum Wald (im Sinne des Waldgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt).
Quelle: Altmarkkreis-Salzwedel.de