Hilfen für Unwettergeschädigte
Das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat die Richtlinie über die Gewährung von Hilfen für von Unwetterereignissen im Mai und Juni 2017 geschädigte Privathaushalte im Bundesland veröffentlicht.
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt nach Maßgabe der Richtlinie Hilfen an natürliche Personen.
Bei einer Schadenshöhe von mindestens 5000 EUR werden als Hilfe 500 Euro pro geschädigte, zum Haushalt gehörende Person ausgezahlt, maximal jedoch bis zu 2500 EUR pro Haushalt. Der Schaden ist durch Fotografien oder ähnliche, geeignete Beweismittel zu belegen. Die Auszahlung erfolgt auf das vom Geschädigten mit der Erklärung zur Antragsstellung benannte Konto.
Den genauen Ablauf sowie den notwendigen Antrag (pdf) samt Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten des Altmarkkreises Salzwedel.
Kontakt beim Altmarkkreis Salzwedel:
Hendrik Eichblatt
Umweltamt
Sachgebietsleiter
Sachgebiet Abfallwirtschaft / Untere Abfallbehörde / Untere Bodenschutzbehörde
Karl-Marx-Str. 15
29410 Hansestadt Salzwedel
Tel. 03901 840 237
Fax. 03901 840 250
hendrik.eichblatt@altmarkkreis-salzwedel.de