Hinweis für Veranstaltungen an Karfreitag
Der Karfreitag, 19. April 2019, ist einer der höchsten christlichen Feiertage in Deutschland und steht daher unter erhöhtem Schutz.
An diesem Tag sind während der Zeit des vormittäglichen Hauptgottesdienstes alle Veranstaltungen und Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Einrichtungen untersagt, die den Gottesdienst stören könnten.
Ganztägig sind
1. Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen,
2. öffentliche sportliche Veranstaltungen sowie
3. alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der Würdigung des Feiertages oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen verboten.
Das bedeutet ebenfalls, dass alle Tanzveranstaltungen, die am Vorabend beginnen um 24.00 Uhr beendet sein müssen.