Informationen
veröffentlicht am: 05.07.2018
Höchste Waldbrandwarnstufe: Betreten der Wälder untersagt
Im Altmarkkreis Salzwedel gilt weiterhin die höchste Waldbrandwarnstufe (Stufe 5). Das bedeutet, dass der Wald nicht mehr betreten oder befahren werden darf.
Waldbrandstufe 1: Sehr geringe Gefahr
- Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden.
Waldbrandstufe 2: Geringe Gefahr
- Um Zündquellen zu vermeiden, ist erhöhte Vorsicht geboten.
- Fahrzeuge nicht auf Waldparkplätzen mit trockener Bodenvegetation abstellen.
- Waldarbeiten wie etwa Reisig verbrennen oder Sprengungen durchführen sind untersagt.
Waldbrandstufe 3: Mittlere Gefahr
- Die Waldbrandgefahr ist erhöht.
- Die zuständige Behörde darf den Wald sperren.
- Das Betreten des Waldes ist erlaubt, bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist erhöhte Vorsicht geboten.
- Gefährdungsträchtige Waldarbeiten (siehe Warnstufe 2) sind grundsätzlich verboten.
- Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und am Wald dürfen nicht genutzt werden.
Waldbrandstufe 4: Hohe Gefahr
- Die zuständige Behörde darf den Wald sperren.
- Öffentliche Straßen und Wege sowie Waldwege aller Arten sollten nicht verlassen werden.
- Die Forstbehörde darf Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald sperren sowie weitere Schutzmaßnahmen einleiten.
Waldbrandstufe 5: Sehr hohe Gefahr
- Forstbehörde und Waldeigentümer dürfen den Wald sperren.
- Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden.
- Ausnahmen gelten nur zu Kontrolltätigkeiten durch die Forstbehörde sowie für Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.
Generell gilt:
- Im Wald nicht rauchen.
- Offenes Feuer vermeiden.
- Waldzufahrten für Feuerwehr und Rettungskräfte freihalten.
- Im Wald nur auf dafür ausgewiesenen Flächen parken.
- Jeden Brand schnellstmöglich unter der Telefonnummer 112 melden.
Mehr Informationen: Landeszentrum Wald
Infos über die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe: Waldbrandstufen in Sachsen-AnhaltEs gilt
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