Informationen
veröffentlicht am: 05.09.2018
Information zur e-Vergabe
EU-weite Ausschreibungen bedürfen ab 18. Oktober 2018 ausschließlich der elektronischen Form. Angebote die auf dem Postweg eingehen, sind dann nicht mehr zulässig und zögen einen Angebotsausschluss nach sich.
Für nationale Ausschreibungen bedarf es in Sachsen- Anhalt noch einer entsprechenden landesrechtlichen Anpassung bis zum Inkrafttreten der UVgO. Folglich ist auch hier ein Ende der Papierform absehbar.
Da der Aufwand für Ausschreibungen sinkt, profitieren alle von der elektronischen Vergabe. Die Auftragsberatungsstelle veranstaltet zusammen mit der IHK Magdeburg dazu wieder Seminare. Bieter können sich hier informieren und auf das Anmeldeformular zugreifen.
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