Informationen
veröffentlicht am: 01.11.2016
Informationen über Feiertage mit erhöhtem Schutz
- Volkstrauertag am Sonntag 13. 11. 2016, - Buß- und Bettag am Mittwoch 16. 11. 2016, - Totensonntag am Sonntag 20. 11. 2016.
An allen drei Tagen sind während der Zeit des vormittäglichen Hauptgottesdienstes alle Veranstaltungen und Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Einrichtungen untersagt, die den Gottesdienst stören könnten.
Ab 5 Uhr sind
- Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen,
- öffentliche sportliche Veranstaltungen sowie
- alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der Würdigung des Feiertages oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen, verboten.
Das bedeutet auch, dass alle Tanzveranstaltungen, die am Vorabend beginnen, um 5 Uhr beendet sein müssen.
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