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veröffentlicht am: 03.04.2020
Maßnahmen bis 19. April 2020 verlängert
Die Landesregierung hat am 2. April 2020 die dritte Eindämmungsverordnung zur Bekämpfung des SARS-CoV-2 Erregers in Kraft gesetzt. Damit werden die bisherigen Maßnahmen bis zum 19. April 2020 verlängert.
Die dritte Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist hier zu lesen (pdf). Ebenso kann hier die Begründung zur Verordnung aufgerufen werden (pdf).
Das Land Sachsen-Anhalt hat einen Flyer zu den häufigsten Fragen bezüglich der Verordnung (Faq) herausgebracht. Zeitangaben beziehen sich noch auf die zweite Verordnung, sind ansonsten aber weiterhin gültig.
Ebenso wurde ein Bußgeldkatalog beschlossen. Dieser ist hier online zu lesen (pdf).
Beachten Sie auch unsere Infoseite zum Thema Coronavirus.
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