Regelungen für die Ostertage
Die Bund-Länder-Konferenz hat sich auf eine Regelung für die Ostertage geeinigt. Damit soll die Infektionsrate gesenkt und das Gesundheitswesen entlastet werden. Die Beschlüsse im Überblick:
Für die Zeit vom 1. April, Gründonnerstag, bis 5. April, Ostermontag, gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet.
Religionsgemeinschaften werden gebeten, während der Ostertage nur virtuelle Gottesdienste anzubieten.
Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
Bund und Länder haben sich darüber hinaus unter anderem auf diese Regelungen geeinigt:
- Auf Reisen verzichten. Es gilt weiterhin der Appell, auf nicht zwingende notwendige Reisen zu verzichten – auch über die Osterfeiertage.
- Flächendeckende Tests in Schulen und Kitas. Die Testungen von Beschäftigten in Schulen und Kitas und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut. Ziel sind zwei Testungen pro Woche.
- Testangebote in Betrieben. Unternehmen sollen nach wie vor – wo möglich – Homeoffice ermöglichen. Wo dies nicht möglich ist, sollen sie den in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen.
- Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen erweitern. Mit den weitreichenden Impfungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen können unter anderem Besuchsmöglichkeiten erweitert werden, bei konsequenter Umsetzung von Hygiene- und Testkonzepten.
- Modellprojekte ermöglichen. In den Ländern und einzelnen Regionen sollen zeitlich befristete Modellprojekte möglich sein – mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept –, um einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen sich am 12. April erneut beraten.
Quelle: Bundesregierung
Ministerpräsident Rainer Haseloff zur Rücknahme der Osterruhe