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veröffentlicht am: 21.04.2020
Seit 23. 04. 2020 gilt Mundschutzpflicht
Auf Beschluss der Landesregierung gilt ab Donnerstag, 23. April, eine Mundschutzpflicht im öffentlichen Raum. Das bedeutet, dass beim Einkauf oder im ÖPNV eine Maske getragen werden muss.
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Das ist jeder Schutz, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“
Möglich sind auch "selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher, Buffs oder Ähnliches aus Baumwolle oder anderem geeigneten Material." Diese Änderung der 4. Eindämmungsverordnung gilt vorerst bis zum 4. Mai.
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