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veröffentlicht am: 29.12.2020
Silvester: Im Innenstadtbereich sind Feuerwerkskörper untersagt
Im Innenstadtbereich der Hansestadt Salzwedel ist in der Zeit vom 31.12.2020 bis zum 01.01.2021 das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper) untersagt.
Der Salzwedeler Stadtrat hat am 28.10.2020 mehrheitlich beschlossen, dass im Bereich der Altstadt (siehe Karte) am 31.12. und 01.01. das Abbrennen von so genannten Feuerwerkskörpern untersagt ist.
Das bedeutet, dass an Silvester im Altstadtgebiet der Hansestadt Salzwedel keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen.
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