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Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt
Informationen
veröffentlicht am: 05.06.2024

Sonntag, 9. Juni, ist Wahlsonntag

Am kommenden Sonntag, 9. Juni 2024, finden die Europa- sowie die Kommunalwahlen statt. Nachfolgend alle notwendigen Informationen und Hinweise zur Wahl.

9. Juni ist Wahlsonntag

Europa- und Kommunalwahl 2024

Die Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt findet am 9. Juni 2024 gemeinsam mit der Europawahl statt. Die Wahl selbst ist am Sonntag von 8 bis 18 Uhr möglich.

Wahlberechtigung Kommunalwahl

Zur Wahl berichtigt sind alle deutschen Staatsbürger/ -innen, die das 16.  Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In der Hansestadt Salzwedel samt Ortsteilen sind (Stand Mai) 19.101 Menschen zur Kommunalwahl aufgerufen. Diese können in 26 Wahllokalen ihre Stimme abgeben.

Wahlberechtigung Europawahl

Auch für die Europawahl gilt: Jede/r ab 16 Jahren darf seine Stimme abgeben. Dies ist übrigens die erste Europawahl, bei der dieses Wahlalter gilt. Das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wurde am 10. November 2022 vom Bundestag von zuvor 18 auf 16 Jahre abgesenkt.

In der Hansestadt Salzwedel samt Ortsteilen sind (Stand Mai) 18.814 Menschen zur Europawahl aufgerufen. Diese können in 26 Wahllokalen ihre Stimme abgeben.

Weiterhin muss der Staatsbürger / die Staatsbürgerin seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Wahlbenachrichtigungskarten

Für die diesjährige Europa- und Kommunalwahl gibt es 2 Wahlbenachrichtigungskarten.
Einmal für die Europawahl und einmal für die Kommunalwahl, d.h. für den Kreistag, Stadtrat und in den Ortschaften auch Ortschaftsrat gesamt.

Für alle genannten Wahlen sind Personen ab 16 Jahre zur Wahl aufgerufen.

Ablauf der Wahl

Die Wahlbenachrichtigung sollte am Wahltag (09. Juni 2024) mitgenommen werden, weiterhin wird empfohlen, den Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Nach Betreten des Wahlraumes zeigt der Wähler seine Wahlbenachrichtigung vor, wenn dies der Wahlvorstand verlangt. Anschließend erhält man einen Stimmzettel.

Nur in der Wahlkabine darf gewählt werden. Der Stimmzettel muss vor dem Verlassen der Wahlkabine so gefaltet sein, dass nicht erkennbar ist, wie man gewählt hat. Der Wahlvorstand prüft zunächst, ob die Wählerin bzw. der Wähler in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und ob eventuell ein Zurückweisungsgrund vorliegt. Ist alles in Ordnung, gibt der Vorstand die Wahlurne frei, sodass der Stimmzettel eingeworfen werden kann. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis.

Die Wahlbenachrichtigung kann der Wahlvorstand einbehalten.

Anzahl der Stimmen

Bei der Kommunalwahl hat jeder Wähler drei Stimmen. Bei der Europawahl kann eine Stimme abgegeben werden.

Stimmenabgabe in der Wahlkabine

Eine gültige Stimmabgabe ist nur in der Wahlkabine möglich. Außerdem muss in der Wahlkabine der Stimmzettel so gefaltet werden, dass die Wahlentscheidung nicht erkennbar ist. Nur so kann das Wahlverfahren ordnungsgemäß ablaufen und das Wahlgeheimnis gewahrt werden.

Es darf sich auch nur eine Person in der Wahlkabine aufhalten. Durch eine gleichzeitige Stimmabgabe mehrerer Personen würde das Wahlgeheimnis verletzt.

Eine Ausnahme von der Pflicht, die Wahlkabine allein zu nutzen, besteht für Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen und/oder falten können. Diese Personen können sich von einer anderen Person helfen lassen.

Auch hat der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt Wahlschablonen versendet (Informationen dazu hier)

Fotos / Selfies

In der Wahlkabine darf weder fotografiert noch gefilmt werden. Auch außerhalb der Wahlkabine kann der Wahlvorstand Foto- und Filmaufnahmen im Wahlraum unterbinden. Das dient dem Schutz des Wahlgeheimnisses. Niemand soll nachvollziehen können, welche Person für welche Wahlvorschläge gestimmt hat. Das Wahlgeheimnis ist verletzt, sobald der ausgefüllte und in die Urne geworfene Stimmzettel einer Person zugeordnet werden kann. Das Verbot schützt außerdem die Freiheit der Wahl. Andere Wähler sollen vor einer Beeinflussung bei ihrer eigenen Stimmabgabe geschützt werden.

Verstößt eine Person gegen diese Vorgaben und nimmt sie die eigene oder eine fremde Stimmabgabe auf, so ist der Wahlvorstand verpflichtet einzuschreiten. Er verweigert die Entgegennahme des Stimmzettels und kann Personen, die das Wahlgeheimnis gefährden, aus dem Wahlraum verweisen.

Antrag zur Briefwahl

Wer am Sonntag, 9. Juni, sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit der Briefwahl.

Der Ablauf: Auf der Wahlbenachrichtigungskarte kann im entsprechenden Feld angekreuzt werden, dass die Briefwahl gewünscht wird - ein so genannter „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins“.  Dieser Antrag wird per Post an die Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 5, gesandt.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird; dies muss der Hansestadt Salzwedel vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich versichert werden. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Briefwahl (postalisch)

Sie erhalten über den Postweg folgende Unterlagen: Ihren Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen Wahlbriefumschlag. Weiterhin ist ein Merkblatt beigelegt, auf dem die Briefwahl nochmals erläutert wird.

Der Stimmzettel wird persönlich angekreuzt. Dieser Stimmzettel dann in den Umschlag legen und zukleben. Die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein wird mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und zusammen mit dem zugeklebten Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag gesteckt. Den Umschlag kleben Sie zu und geben ihn unfrankiert in die Post.

Dabei sollte beachtet werden, dass der Brief rechtzeitig versendet wird. Der Wahlbrief muss bei der zuständigen Stelle bis spätestens am Wahlsonntag, 9. Juni, um 18 Uhr vorliegen. Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief daher spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.

Unterlagen, die man bei der Briefwahl erhält

Einen Wahlschein. Dieser muss von dem mit der Erteilung beauftragten Bediensteten der Gemeindebehörde eigenhändig unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Das Dienstsiegel kann eingedruckt werden. Ist der Wahlschein automatisch erstellt, kann die Unterschrift fehlen; stattdessen kann der Name des beauftragten Bediensteten eingedruckt sein.

Einen amtlichen Stimmzettel.

Einen amtlichen Stimmzettelumschlag.

Einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk.

Ein Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl erläutert.

Hier ist noch einmal in einer Übersicht dargestellt, wie die Briefwahl funktioniert.

Briefwahl (persönlich)

Alternativ kann jeder Wahlberechtigte die Briefwahl auch persönlich im Bürgercenter, Am Schulwall 1, vornehmen. Auch hier ist die Abgabe des „Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins“ notwendig.

Die Briefwahl kann im Bürgercenter der Hansestadt Salzwedel, Zimmer 12, zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes sowie am Freitag, 07.06.2024, bis 18 Uhr erfolgen.

Auszählung der Briefwahlen

Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses werden sogenannte Briefwahlvorstände innerhalb des Wahlkreises eingesetzt. Diese zählen nach der Wahlhandlung (am Wahltag nach 18 Uhr) die bis dahin eingegangen und geprüften Briefwahlunterlagen aus.

Wahllokale

Nr Bezeichnung Wahllokal / Wahlraum  
1 Salzwedel, Bürgercenter Bürgercenter  
2 Salzwedel, Kulturhaus Kulturhaus Salzwedel    
3 Salzwedel, KEZ Siebeneichen KEZ Siebeneichen  
4 Salzwedel, Hort "Pedro und Janina" Hort "Pedro & Janina"      
5 Salzwedel, Comenius-Schule Ganztagssekundarschule Comenius  
6 Salzwedel, Hort "Jenny-Marx" Hort "Jenny-Marx"  
7 Salzwedel, Jenny-Marx-Turnhalle Jenny-Marx-Turnhalle  
8 Salzwedel, Jahn-Gymnasium Jahn-Gymnasium  
9 Salzwedel, Kita "Max & Moritz" Kita "Max & Moritz"  
10 Salzwedel, Chüttlitz Dorfgemeinschaftshaus Chüttlitz  
11 Salzwedel, Dambeck Dorfgemeinschaftshaus Dambeck  
12 Salzwedel, Mahlsdorf Dorfgemeinschaftshaus Mahlsdorf  
13 Salzwedel, Henningen Feuerwehrhaus Henningen  
14 Salzwedel, Osterwohle Dorfgemeinschaftshaus Osterwohle  
15 Salzwedel, Klein Gartz Dorfgemeinschaftshaus Klein Gartz  
16 Salzwedel, Pretzier Dorfgemeinschaftshaus Pretzier  
17 Salzwedel, Seeben Feuerwehrhaus Seeben  
18 Salzwedel, Rockenthin Kulturhaus Rockenthin  
19 Salzwedel, Eversdorf Dorfgemeinschaftshaus Eversdorf  
20 Salzwedel, Langenapel Kulturhaus Langenapel  
21 Salzwedel, Ritze Dorfgemeinschaftshaus Ritze  
22 Salzwedel, Riebau Feuerwehrhaus Riebau  
23 Salzwedel, Stappenbeck Mehrzweckgebäude Stappenbeck  
24 Salzwedel, Liesten Dorfgemeinschaftshaus Liesten  
25 Salzwedel, Benkendorf Dorfgemeinschaftshaus Benkendorf  
26 Salzwedel, Kemnitz/Ziethnitz Feuerwehrhaus Kemnitz/Ziethnitz