Waldbrandgefahrenstufe 5
Seit dem 24. Juli 2019 gilt im Altmarkkreis Salzwedel die Waldbrandgefahrenstufe 5.
Waldbrandgefahrenstufe 1: Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden.
Waldbrandgefahrenstufe 2: Es gibt keine grundsätzliche Einschränkung. Fahrzeuge dürfen weiter auf Waldparkplätzen abgestellt werden. Wege mit trockener Bodenvegetation nur im unbedingten Notfall befahren.
Waldbrandgefahrenstufe 3: Es besteht erhöhte Waldbrandgefahr. Das Betreten des Waldes kann untersagt werden. Öffentliche Feuerstellen oder Grillplätze im und am Wald dürfen nicht mehr genutzt werden.
Waldbrandgefahrenstufe 4: Öffentliche Straßen und Wege sowie Waldwege aller Art sollten in Waldgebieten nicht mehr verlassen werden. Die Forstbehörde kann Parkplätze sowie touristische Einrichtungen im Wald sperren.
Waldbrandgefahrenstufe 5: Waldeigentümer und Forstbehörde dürfen das Betreten des Waldes untersagen. Ausnahmen gelten nur für die Forstbehöre, Kräfte des Brandschutzes, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.
Aktuelle Übersicht über die Waldbrandwarnstufen in Sachsen-Anhalt
Informationen über die Waldbrandwarnstufen (Wikipedia)