Wasserentnahme von oberirdischen Gewässern untersagt
In Folge der anhaltend trockenen Witterung sind die Wasserstände im Altmarkkreis Salzwedel erheblich gesunken. Die Wasserbehörde des Umweltamtes weist darauf hin, dass eine Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Eigengebrauch, insbesondere zur Bewässerung von Gärten, derzeit auf Weiteres unzulässig ist.
Ist die Wasserführung bereits gering, so wie derzeit an allen Gewässern im Altmarkkreis Salzwedel, so ergibt sich auch durch kleine Entnahmen eine wesentliche und damit unzulässige Verminderung der Wasserführung. Insbesondere an der Beeke bei Wallstawe, die ökologisch wertvolle Bachmuschelbestände aufweist, gibt der gesunkene Wasserstand Anlass zur Sorge. Aber auch viele andere Gewässer leiden unter der Trockenheit. Nennenswerte Regenfälle sind derzeit nicht in Sicht.
Der Altmarkkreis Salzwedel bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung, und auf Grund der derzeitigen Witterung generell um einen sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser.
Hintergrund:
Das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt regelt die Zulässigkeit der Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern für Gemeingebrauch, Eigentümer- und Anliegergebrauch. Zulässig ist dieser nur soweit Andere nicht beeinträchtigt werden und keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung sowie keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu erwarten sind.
Gesetzliche Grundlagen:
Gemeingebrauch: § 25 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 29 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt Eigentümer- und Anliegergebrauch: § 26 Wasserhaushaltsgesetz.
Quelle:
Altmarkkreis-Salzwedel
Link:
Pressemitteilung des Altmarkkreises Salzwedel
Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt