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Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt
Informationen
veröffentlicht am: 25.09.2018

Widerspruchsmöglichkeit gegen Datenübermittlung

Gemäß § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.

Gemäß  §  36  Absatz  2  Satz  2  BMG  weist die Hansestadt Salzwedel darauf  hin,  dass  die  Personen,  die  im Kalenderjahr 2020 das achtzehnte Lebensjahr vollenden (volljährig werden), der Datenübermittlung im  Rahmen  des  §  58  c  Absatz  1  Satz  2  des  Gesetzes  über  die  Rechtsstellung  der  Soldaten widersprechen können.

Bekanntmachung