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veröffentlicht am: 16.10.2017
Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung (Soldatengesetz)
Gemäß § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Diese Datenübermittlung geschieht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial. Die übermittelten Daten beeinhalten folgende Informationen: Vorname / Familienname / gegenwärtige Anschrift. Dieser Datenübermittlung kann widersprochen werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 28. Februar 2018 bei der Hansestadt Salzwedel abzugeben:
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