Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung
Der Datenübermittlung der Meldebehörden an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr kann widersprochen werden.
Gemäß § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname
2 Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) widersprochen haben.
Gemäß § 36 Absatz 2 Satz 2 BMG weisen wir hiermit darauf hin, dass die Personen, die im Kalenderjahr 2022 das achtzehnte Lebensjahr vollenden (volljährig werden), der Datenübermittlung im Rahmen des § 58 c Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten widersprechen können.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 28. Februar 2023 bei der
Hansestadt Salzwedel
Bürgerbüro
Am Schulwall 1
29410 Hansestadt Salzwedel
einzulegen.