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Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt

Förderung zur Sprühschädenbeseitigung

Für ein sauberes Stadtbild ist es wichtig, dass illegal angebrachte Graffiti und Schmierereien schnell entfernt werden. Dabei unterstützt die Hansestadt Salzwedel Betroffene, die Sprühschäden an ihren Gebäuden / Grundstücken feststellen. Auch sollte immer eine Anzeige bei der Polizei erfolgen.

 

Mit Beschluss des Salzwedeler Stadtrates vom 01.11.2023 gilt folgende Förderrichtlinie:

Richtlinie  der  Hansestadt  Salzwedel  zur  Beseitigung  von  Sprühschäden  (Graffiti)  an  Gebäuden  und auf  Grundstücken  im  Stadtgebiet

 

§ 1

(1)  Die  Hansestadt  Salzwedel  gewährt  auf  formlosen  schriftlichen  Antrag  einen  Zuschuss  zur Beseitigung  von  Sprühschäden  (Graffiti)  an  Gebäuden  und  auf  Grundstücken  im  Stadtgebiet der  Hansestadt.  Der  Antragsteller  ist  in  jedem  Fall  verpflichtet  die  persönlichen  Daten  die  zur Antragsbearbeitung  erforderlich  sind  und  eine  inländische  Bankverbindung  anzugeben.

(2)  Dem  Antrag  ist  ein  analoges  oder  digitales  Bild  des  Graffiti  beizufügen.  Es  sind  grundsätzlich zwei  Vergleichsangebote  für  die  Beseitigung  beizufügen.

(3)  Sofern  die  Graffiti  vom  Eigentümer  selbst  entfernt  werden  sollen,  ist  mit  dem  Antrag  eine Kostenschätzung  für  den  Materialaufwand  einzureichen.

§ 2

(1)  Auf  der  Grundlage  der  Antragsdaten  werden  grundsätzlich  50  v.H.  der  Kosten  als  Zuschuss übernommen.

(2)  Bei  Beseitung  des  Graffitis  innerhalb  von  12  Wochen  nach  Bewilligung  kann  ein Schnelligkeitsbonus  von  weiteren  25  v.H.  der  Kosten  als  Zuschuss  übernommen  werden.

§ 3

Die  Auszahlung  des  Zuschusses  erfolgt  nach  Vorlage  eines  Nachweises  über  die  Beseitigung  des Graffitis.

§ 4

Zuschüsse  werden  nur  bewilligt,  soweit  Haushaltsmittel  zur  Verfügung  stehen.  Es  besteht  kein Rechtsanspruch  auf  Bewilligung  von  Zuschüssen.

§ 5

Diese  Richtlinie  tritt  am  Tage  nach  der  Beschlussfassung  durch  den  Stadtrat  in  Kraft.

 

Kontakt:

Anträge können an das Bauamt der Hansestadt Salzwedel gestellt werden, vorzugsweise per e-Mail an bauamt@salzwedel.de , Auskunft unter 03901 65600.