Förderung zur Sprühschädenbeseitigung
Für ein sauberes Stadtbild ist es wichtig, dass illegal angebrachte Graffiti und Schmierereien schnell entfernt werden. Dabei unterstützt die Hansestadt Salzwedel Betroffene, die Sprühschäden an ihren Gebäuden / Grundstücken feststellen. Auch sollte immer eine Anzeige bei der Polizei erfolgen.
Mit Beschluss des Salzwedeler Stadtrates vom 01.11.2023 gilt folgende Förderrichtlinie:
Richtlinie der Hansestadt Salzwedel zur Beseitigung von Sprühschäden (Graffiti) an Gebäuden und auf Grundstücken im Stadtgebiet
§ 1
(1) Die Hansestadt Salzwedel gewährt auf formlosen schriftlichen Antrag einen Zuschuss zur Beseitigung von Sprühschäden (Graffiti) an Gebäuden und auf Grundstücken im Stadtgebiet der Hansestadt. Der Antragsteller ist in jedem Fall verpflichtet die persönlichen Daten die zur Antragsbearbeitung erforderlich sind und eine inländische Bankverbindung anzugeben.
(2) Dem Antrag ist ein analoges oder digitales Bild des Graffiti beizufügen. Es sind grundsätzlich zwei Vergleichsangebote für die Beseitigung beizufügen.
(3) Sofern die Graffiti vom Eigentümer selbst entfernt werden sollen, ist mit dem Antrag eine Kostenschätzung für den Materialaufwand einzureichen.
§ 2
(1) Auf der Grundlage der Antragsdaten werden grundsätzlich 50 v.H. der Kosten als Zuschuss übernommen.
(2) Bei Beseitung des Graffitis innerhalb von 12 Wochen nach Bewilligung kann ein Schnelligkeitsbonus von weiteren 25 v.H. der Kosten als Zuschuss übernommen werden.
§ 3
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage eines Nachweises über die Beseitigung des Graffitis.
§ 4
Zuschüsse werden nur bewilligt, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuschüssen.
§ 5
Diese Richtlinie tritt am Tage nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat in Kraft.
Kontakt:
Anträge können an das Bauamt der Hansestadt Salzwedel gestellt werden, vorzugsweise per e-Mail an bauamt@salzwedel.de , Auskunft unter 03901 65600.