Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) hat den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung im Verteidungsfall zu schützen.
Zusätzlich soll das BKK die Bevölkerung sensibilisieren, um sich auf solche Ereignisse vorzubereiten.
Hintergrundinfo:
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG) (pdf)
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