Amtliche Bekanntmachungen
Vergabe von Stellplätzen zur Aufstellung von Sammelbehältern für Alttextilien und Altschuhe
Im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis vergibt die Hansestadt das Aufstellen von Sammelbehältern zum Erfassen und Verwerten von Alttextilien und Altschuhen im Gemeindegebiet der Hansestadt.
Der Sondernutzungsantrag, sowie die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis einschließlich 15.11.2024 bei der Hansestadt Salzwedel einzureichen.
Anlagen:
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Information zur EU-Umgebungslärmrichtlinie
Online veröffentlicht am: 05.09.2024
Nach den Bestimmungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV in Verbindung mit der Immissionszuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt musste die Hansestadt Salzwedel eine Lärmkartierung der in ihrem Territorium befindlichen Hauptverkehrsstraßen (hier: Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke – DTV – von 8.200 Kfz/24 h und mehr) durchführen. Innerhalb des Hoheitsbereichs der Hansestadt Salzwedel betrifft dies die Bundesstraße B71/B248 auf einem Streckenabschnitt von 2,74 km Länge vom Kreisverkehr Fuchsberg bis zum Kreisverkehr Schillerstraße.
Durch Beteiligung an einer zentralen Vergabe der Lärmkartierung der in Sachsen-Anhalt befindlichen Hauptverkehrsstraßen ist die Hansestadt Salzwedel der Verpflichtung zur Lärmkartierung fristgerecht nachgekommen.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde die Öffentlichkeit richtlinienkonform in einem zweistufigen Verfahren beteiligt. Zur vorliegenden Ausfertigung des Lärmaktionsplanes wurden von der Öffentlichkeit keine Einwände geltend gemacht.
Ausgehend von den Ergebnissen der Lärmkartierung und der Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren wurde der vorliegende Lärmaktionsplan der Hansestadt Salzwedel (4. Runde) ausgefertigt. In Anbetracht eines fehlenden zwingenden Handlungserfordernisses wurden keine Lärmminderungsmaßnahmen im Lärmaktionsplan der Stadt Salzwedel festgelegt.
Salzwedel, 05. September 2024 Hansestadt Salzwedel
Der Bürgermeister
Anlagen:
01 Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4
02 Lärmaktionsplan Hansestadt Salzwedel
I. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Veröffentlicht: 29.07.2024
Auf Grund des § 10 i.V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) hat der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel in seiner Sitzung am 29.05.2024 folgende Änderungssatzung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel I
In § 21 Absatz 3 der Hauptsatzung wird nachstehender Satz 3 angefügt:
„Zusätzlich erfolgt als ortsübliche Bekanntmachung im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB ein Aushang an der Amtlichen Bekanntmachungstafel am Bürgercenter, Am Schulwall 1, 29410 Salzwedel für 14 Tage.“
Artikel II
Diese Satzung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Jahresabschluss der FuS Freizeit und Service Salzwedel GmbH
Die Gesellschafterversammlung der FUS Freizeit und Service Salzwedel GmbH hat in ihrer Sitzung am 05. Juli 2024 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführerin beschlossen.
Mit Datum vom 30. März 2024 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Starke Revision und Treuhand GmbH für das Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung 2023 weist ein Jahresergebnis in Höhe von 0 EUR aus. Die Hansestadt Salzwedel hat einen Defizitausgleich von 104.559,68 EUR geleistet.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und gemäß § 133 (1) Nr. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bekannt gegeben. Das Bekanntmachungsorgan ist in Anwendung von $ 21 (1) der Hauptsatzung der Hansestadt Salzwedel die Internetadresse www.salzwedel.de/Bekanntmachungen.
Vom Tage der Bekanntgabe an, liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht an 14 Tagen, und zwar vom 29. Juli 2024 bis zum 12. August 2024, bei der Hansestadt Salzwedel, Im Bürgercenter, 29410 Salzwedel, im Kämmereiamt, Zimmer 2.13, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.
Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht sind als PDF hier zum Download verfügbar.
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Feststellung Jahresabschluss Eigenbetrieb Kindertagesstätten
Veröffentlicht: 16.10.2024
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am 28. August 2024 die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes "Kindertagesstätten Salzwedel" und die Entlastung der Betriebsleiterin beschlossen.
Mit Datum vom 18. Juli 2024 hat die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & CoKG, Zweigniederlassung Leipzig, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Salzwedel hat mit Datum vom 23. Juli 2023 festgestellt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung entsprechen.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und gemäß § 133 (1) des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i.V.m. § 19 (5) des Eigenbetriebsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt bekannt gegeben. Das Bekanntmachungsorgan ist in Anwendung von § 21 (1) der Hauptsatzung der Hansestadt Salzwedel die Internetadresse https://www.salzwedel.de/Bekanntmachungen.
Vom Tage der Bekanntgabe an, liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht an 7 Tagen, und zwar vom 21. Oktober 2024 bis zum 29. Oktober 2024, bei der Hansestadt Salzwedel, im Bürgercenter, 29410 Hansestadt Salzwedel, im Kämmereiamt, Zimmer 2.13, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.
Jahresabschluss Eigenbetrieb "Kindertagesstätten Salzwedel" (pdf)
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Wirtschaftsplan Kita-Eigenbetrieb
Veröffentlicht am: 08.07.2024
Bekanntmachung zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 im Sinne des § 16 Abs. 4 EigBG LSA
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Salzwedel für das Wirtschaftsjahr 2024
wurde vom Stadtrat der Hansestadt Salzwedel am 29. Mai 2024 beschlossen.
Die komplette Bekanntmachung (pdf).
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1. Satzung zur Änderung der Örtlichen Bauvorschrift
1. Satzung zur Änderung der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung des Stadtbildes und die Regelung der Außenwerbung in der Innenstadt von Salzwedel.
Auf Grund § 85 Abs. 1 der Bauordnung des Landes Sachsen- Anhalt (BauO LSA) vom 10.09.2013 in der Fassung vom 18.11.2020 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) vom 17.06.2014 in der Fassung vom 21.04.2023 hat der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel in seiner Sitzung am 29.05.2024 die 1. Satzung zur Änderung der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung des Stadtbildes und die Regelung der Außenwerbung in der Innenstadt von Salzwedel beschlossen.
Die Satzung ist hier zu finden (pdf).
Beteiligungsbericht 2024
Gemaß § 130 Abs. 2 KVG LSA hat jede Gemeinde jahrlich einen Beteiligungsbericht zu
erstellen.
Die Hansestadt Salzwedel bedient sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zur
Erledigung und Wahrnehmung offentlicher Aufgaben kommunaler Ünternehmen des privaten
und offentlichen Rechts.
Durch die stadtischen Beteiligungen werden Leistungen in den Bereichen Wohnungswesen,
Pflege, Freizeit und Tourismus, Bildung, Ver- und Entsorgung sowie in sonstigen
Dienstleistungen erbracht.
Angesichts knapper finanzieller Ressourcen in unserer Stadt, erlangt die strategische und
finanzielle Steuerung der stadtischen Beteiligungen immer mehr an Bedeutung.
Der Bericht soll einen wichtigen Beitrag zur Transparenz leisten.
Zweckvereinbarung Hansestadt Salzwedel und Altmarkkreis Salzwedel
Der Landkreis vereinbart mit der Stadt, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, an möglichen Gefahrenstellen der kreisangehörigen Gemeinden des Gerichtsstandes des AG Salzwedel (Arendsee, Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf), die Überwachung des fließenden Verkehrs innerorts durch die Stadt. Diese Zweckvereinbarung soll zeitlich befristet sein.
Zweckvereinbarung (pdf)
Gebührenordnung des Stadtarchivs
Die Gebührenordnung über die Nutzung des städtischen Archivs ist vom Stadtrat in der Sitzung am 14.02.2024 beschlossen worden. Die Gebührenordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft und ersetzt die Gebührenordnung vom 19.11.2003.
Die Gebührenordnung ist unter Satzungen zu finden.
Tag der Bekanntmachung: 16.02.2024
Gebührentarif zur Verwaltungskostensatzung
Der Gebührentarif zur Verwaltungskostensatzung der Hansestadt Salzwedel wurde vom vom Stadtrat in der Sitzung am 14.02.2024 beschlossen worden und tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.
Die Gebührenordnung ist unter Satzungen zu finden.
Bekanntmachungstag: 16.02.2024
Bekanntmachung der Sondernutzungsgebührensatzung
Veröffentlicht am: 27.12.2023
Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 11 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. S. 228), des § 50 des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S.334), sowie § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FstrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1.206), jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel in seiner Sitzung am 13.12.2023 die folgende Satzung beschlossen:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Salzwedel, gültig ab 01.01.2024.
Die Satzung ist öffentlich einsehbar unter "Stadt" - "Politik & Verwaltung" - "Satzungen" oder direkt hier:
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Photovoltaik - Freiflächenkonzept der Hansestadt Salzwedel 2023
Bereitstellungstag: 22.11.2023
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in öffentlicher Sitzung am 1.11.2023 das „Gesamträumliche, leitbildbasierte Kriterienkonzept mit Bewertungstool zur städtebaulichen Vorprüfung und zum Ranking von Standortfragen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Hansestadt Salzwedel“ (PV-Konzept Salzwedel) beschlossen.
Erläuterungsteil (pdf)
Bewertungstool zur städtebaulichen Vorprüfung (xlsx)
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Integriertes Stadtentwicklungskonzeptes 2035
Bereitstellungstag: 22.04.2024
Teile Gesamtstadt und Innenstadt
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 11. April 2024, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2035 mit den Teilen Gesamtstadtanalyse und Innenstadtkonzept beschlossen.
Das Integrierte Stadtentwicklungs-konzept 2035 dient als Leitfaden der Stadtentwicklung. Es berücksichtigt neben der Reaktion auf demografische Veränderungen auch die stadträumlichen und denkmalpflegerischen Aspekte sowie die Handlungsfelder der wirtschaftlichen Entwicklung, der Einzelhandels- und Versorgungsstrukturen, der Bildung, der sozialen Betreuung, die Integration sozialer Problembereiche und die Resilienz der Stadt bei klimatischen Veränderungen.
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Förderung der Kinder- und Jugendarbeit: Richtlinie der Hansestadt Salzwedel
Nachfolgend die Richtlinie der Hansestadt Salzwedel über die Förderung der organisierten Kinder- und Jugendarbeit.
Diese Richtlinie tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Richtline vom 24. Mai 2000 außer Kraft.
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1. Änderung der Verbandssatzung des kommunalen Zweckverbandes "Altmärkischer Regionalmarketing - und Tourismusverband"
Hinweis auf die Veröffentlichung der 1. Änderung der Verbandssatzung des kommunalen Zweckverbandes "Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband" im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die 1. Änderung der Verbandssatzung des kommunalen Zweckverbandes "Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband" mit Bescheid vom 10. Januar 2023 und dem Aktenzeichen 206.6.1-01710-ZV ART-1.ÄVS2022 genehmigt.
Die Neufassung der Verbandssatzung und der Genehmigungsvermerk des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt sind gemäß §8 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Nr. 1/2023 vom 17. Januar veröffentlicht worden.
Die Bekanntmachung finden Sie hier
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Online-Auktionen
Die Online-Auktion von gepfändeten Objekten finden sie hier.
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I.) Bekanntmachungen - Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 42-33 "Psychiatrisches Pflegeheim“
Veröffentlicht: 13.09.2024
Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42-33 "Psychiatrisches Pflegeheim“
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in öffentlicher Sitzung am 28. August 2024 den Bebauungsplan Nr. 42-33 "Psychiatrisches Pflegeheim“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung auf der Internetseite der Hansestadt Salzwedel
https://www.salzwedel.de/Bekanntmachungen
in Kraft.
Bekanntmachung (pdf)
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Beschluss der Satzung über die Ergänzungssatzung Nr. 2 „Andorf“
Bereitstellungstag: 28.06.2024
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in öffentlicher Sitzung am 29. Mai 2024 die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil-Ergänzungssatzung Nr. 2 „Andorf“, bestehend aus dem Text und dem Beiplan als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Bekanntmachung (pdf)
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PHOTOVOLTAIK MAXDORF
Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Salzwedel (2020) – Photovoltaik Maxdorf
Bereitstellungstag: 22.01.2024
Die vom Stadtrat in der Sitzung am 1. November 2023 beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Salzwedel (2020) - Photovoltaik Maxdorf wurde vom Altmarkkreis Salzwedel am 12. Dezember 2023, AZ: Z6313406 gemäß § 6 BauGB genehmigt.
Bekanntmachung (pdf)
Beschluss der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Photovoltaik Maxdorf“
Bereitstellungstag: 22.01.2024
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in öffentlicher Sitzung am 1. November 2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 19 "Photovoltaik Maxdorf", bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, beschlossen.
Bekanntmachung (pdf)
II.) Veröffentlichung, Auslegung & Beteiligung
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III.) Bauleitplanung
Flächennutzungsplan und Änderungen
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Flächennutzungsplan Salzwedel
wirksam seit 24. 06. 2020
1. Bekanntmachung und Anlage
2. Gebietsabgrenzung
3. Flächennutzungsplan
Beteiligung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans – PV Bahnlinie Rockenthin und Beteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans PV Rockenthin
Verfahrensstand: Beteiligung nach §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB abgeschlossen
Der Hauptausschuss der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am 15.05.2024 den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans – Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin der Hansestadt Salzwedel, die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (2024/765).
Ebenfalls am 15.05.2024 hat der Hauptausschuss den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 21 „Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin“ die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (2024/766). Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Ackerfläche.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird im Westen durch das Weggrundstück (Gemarkung Andorf, Flur 3, Flurstück 166, nach Bergen), im Norden durch landwirtschaftliche Flächen, im Osten durch den Weg nach Darsekau (Gemarkung Andorf, Flur 3, Flurstück 173/38) und im Süden durch die Gleisanlagen der Bahnstrecke Salzwedel-Uelzen begrenzt. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 21 ha. Der Geltungsbereich wird im wirksamen Flächennutzungsplan bislang als „Flächen für Landwirtschaft“ ausgewiesen. Daher ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Die Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 und der 4. Änderung des FNP sind identisch. Die Lage ist in den folgenden Abbildungen ersichtlich.
Auszug aus dem wirksamen FNP mit 4. Änderung
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin“ (April 2024), die Begründung mit Umweltbericht, EAB, AFB und weitere Gutachten sowie die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans – Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin (April 2024) mit Begründung und Umweltbericht werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 12.08.2024 bis zum 19.09.2024
im Internet auf der Homepage der Hansestadt Salzwedel (www.salzwedel.de> Startseite > Politik & Verwaltung > Bekanntmachungen > II.) Öffentliche Auslegung & Beteiligung > Photovoltaik Rockenthin
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Planunterlagen im Bauamt der Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 7, Zimmer 27 bzw. 41 (1. bzw. 2. Obergeschoss), 29410 Salzwedel, während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 9:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 17:30 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
öffentlich aus.
Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Unterlagen:
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 „Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin“ mit Begründung; Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Artenschutzfachbeitrag Stand: April 2024
- 4. Änderung des Flächennutzungsplans – Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin mit Begründung und Umweltbericht, April 2024
- Artenschutzrechtliche Einschätzung für die geplante Errichtung einer Photovoltaikanlage bei Andorf, Landschaftsplanung Dr. Reichhoff, Stand November 2022
- Analyse der Blendwirkung der Solaranlage Rockenthin, Zehndorfer Engineering GmbH, Stand: März 2024
- Umweltbezogene Stellungnahmen:
- Ministerium für Infrastruktur und Digitales vom 28.09.2023
- Altmarkkreis Salzwedel vom 09.08.2023
- Altmarkkreis Salzwedel vom 14.11.2023
- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Abt. Archäologie vom 14.07.2023
- Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 07.08.2023
- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark vom 08.08.2023
- Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt vom 17.07.2023
- Unterhaltungsverband "Jeetze" vom 15.08.2023
- Eisenbahn Bundesamt vom 04.08.2023
- Deutsche Bahn AG – DB Immobilien vom 22.09.2023
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) vom 27.07.2023
- Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V. vom 09.08.2023
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind neben dem Umweltbericht verfügbar und liegen aus:
Schutzgut Fläche
- Aussagen zur Inanspruchnahme von Flächen in den Begründungen, den Umweltberichten sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
- Aussagen zum im Teilen im Geltungsbereich befindlichen Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft in der Stellungnahme A und F
Schutzgut Boden
- Aussagen zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden in den Begründungen, den Umweltberichten, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und in der Stellungnahme A und F
- Hinweise zu Kampfmitteln in den Begründungen, den Umweltberichten und in der Stellungnahme B und C
- Hinweis zur sanierte Altlastverdachtsfläche unter der Reg.-Nr.: 15081455002558 in den Begründungen, den Umweltberichten und der Stellungnahme B
- Hinweis zur Beachtung möglicher Störungen des Bodenhaushalts in der Stellungnahme A
- Hinweis zur Beachtung des Bergwerkseigentumsfeldes „Struktur Altmark/ außer Salzstock Peckensen“ Nr. III-A-a/h-49/90/847 in den Begründungen, den Umweltberichten und der Stellungnahme E
Schutzgut Wasser
- Aussagen zur Versickerung des Niederschlagswassers in den Begründungen, den Umweltberichten, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und in der Stellungnahme E.
- Hinweise zum Gewässer II. Ordnung 1.500/013 in den Begründungen, den Umweltberichten und in der Stellungnahme B und H
Schutzgut Klima/Luft
- Aussagen zur bioklimatischen und lufthygienischen Funktion in den Umweltberichten und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
Schutzgut Arten / Biotope / biologische Vielfalt
- Aussagen zum Vorkommen und Umgang schutzrelevanter Arten in den Begründungen, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, dem faunistischen Gutachten und den Stellungnahmen B, K und L
- Erhalt-, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen der Natur und Landschaft in den Begründungen, den Umweltberichten und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und in den Stellungnahmen K und L.
- Hinweise zu der Biotopkartierung und den Kompensationsmaßnahmen in der Stellungnahme B, K und L.
- Hinweis zur Nähe des Waldes in den Begründungen, den Umweltberichten und der Stellungnahme B und G.
Schutzgut Landschaftsbild
- Aussagen zum Umgang mit dem Landschaftsbild in den Begründungen und den Umweltberichten
- Hinweise zur Auswirkung auf das Landschaftsbild in den Stellungnahmen A und B
Schutzgut Mensch
- Zur Betrachtung der Erholungsfunktion des Geltungsbereichs in den Umweltberichten
- Hinweis zur Vermeidung von Blendung in den Begründungen, den Umweltberichten, dem Blendgutachten sowie in den Stellungnahmen B, I und J.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Aussagen zum Umgang mit dem mit den Kultur- und Sachgütern in den Begründungen und Umweltberichten
- Aussagen zum Umgang mit dem archäologischen Denkmal „Rockenthin, AK 11506“ in den Begründungen, den Umweltberichten sowie in den Stellungnahmen D
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Hansestadt Salzwedel abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sind per E-Mail an Stadtplanung@salzwedel.de zu übermitteln. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden an: Hansestadt Salzwedel, Bauamt, An der Mönchskirche 5, 29410 Salzwedel. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bezüglich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Entwurfsunterlagen vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 21 PV Bahnlinie Rockenthin
- Planzeichnung
- Begründung
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Umweltbericht
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Erläuterung, Maßnahmenplan, Biotop- und Nutzungstypen)
- Artenschutzfachbeitrag
- Faunistische Kartierung, Blendgutachten
Standortanalyse gemäß des PV-Konzepts der Hansestadt Salzwedel
Umweltrelevante Stellungnahmen
- Ministerium für Infrastruktur und Digitales
- Altmarkkreis Salzwedel
- Altmarkkreis Salzwedel Kampfmittelauskunft
- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
- Landesamt für Geologie und Bergwesen
- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
- Landeszentrum Wald
- Unterhaltungsverband Jeetze
- Eisenbahnbundesamt
- BUND Sachsen-Anhalt
- Landesjagdverband Sachsen-Anhalt
- Deutsche Bahn AG - DB Immobilien
Abwägungstabelle aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB.
Entwurfsunterlagen 4. Änderung Flächennutzungsplan
Umweltrelevante Stellungnahmen:
- Altmarkkreis Salzwedel,
- Landesamt für Geologie und Bergwesen,
- Amt für Landwirtschaftaft, Flurneuordnung und Forsten,
- Eisenbahnbundesamt
Abwägungstabelle aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB.
1. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN – PHOTOVOLTAIK FUCHSBERG 2
2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN – PHOTOVOLTAIK MAXDORF
Wirksam seit 22.01.2024
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BEBAUUNGSPLAN NR. 42-23 „PSYCHIATRISCHES PFLEGEHEIM“
Verfahrensstand: in Kraft getreten am 13.09.2024
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 „Photovoltaik Hoyersburger Straße“
Verfahrensstand: in Kraft getreten am 28.06.2024
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Ergänzungssatzung Nr. 2 "Andorf"
Verfahrensstand: in Kraft getreten am 28.06.2024
Amtliche Bekanntmachung (pdf)
Satzung mit Begründung und Übersichtsplan (pdf)
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Bebauungsplan Nr. 24 "Sondergebiet Biogasanlage Böddenstedt"
Verfahrensstand: in Kraft getreten am 28.06.2024
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6. Änderung Flächennutzungsplan - Sonderbaufläche Biogasanlage Böddenstedt
Wirksam seit 14.11.2023.
- Begründung (pdf)
- Umweltbericht (pdf)
- Zusammenfassende Erklärung (pdf)
- Plan (pdf)
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7. Änderung Flächennutzungsplan - Brückenstraße - Wiesenstraße
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst
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Photovoltaik Rockenthin
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgeschlossen
4. Änderung des Flächennutzungsplans - Photovoltaik Rockenthin
Öffentliche Auslegung der Vorentwürfe der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin"
Vorentwurf Planzeichnung
Vorentwurf Begründung
Vorentwurf Umweltbericht
Vorhabengezogener Bebauungsplan Nr. 21 "Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin"
Vorentwurf Planzeichnung
Vorentwurf Begründung
Vorentwurf Umweltbericht
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Gewerbegebiet Stappenbeck Zur Klauskirche 2
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-23 Stappenbeck "Gewerbegebiet Zur Klauskirche 2"
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst
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3. Änderung des Flächennutzungsplans - Gewerbeflächenerweiterung Brückenstraße
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgeschlossen
- Entwurf Planzeichnung zur 3. Änderung
- Entwurf Begründung
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Bebauungspläne
PHOTOVOLTAIK FUCHSBERG 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 “Photovoltaik Fuchsberg 2“
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 26.01.2024
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Photovoltaik Hoyersburger Straße
Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 18 „Photovoltaik Hoyersburger Straße“
Verfahrensstand: Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB abgeschlossen
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Photovoltaik Maxdorf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 “Photovoltaik Maxdorf“
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 22.01.2024
- Planzeichnung und Text
- Vorhaben und Erschließungsplan
- Begründung mit Umweltbericht
- Zusammenfassende Erklärung
- Anlagen: 1a - 2g
- Anlage: Plan Feldlerchenfenster
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Tiergarten Am Jeetzeufer
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 " Tiergarten Am Jeetzeufer".
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst
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Salzwedel Brückenstraße
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07-91 "Brückenstraße)
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beendet
Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 07-91 - 1. Änderung "Brückenstraße" (pdf)
Vorentwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 07-91 - 1. Änderung „Brückenstraße“ (pdf)
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SALZWEDEL JENNY-MARX-STRASSE
Aufstellung der 3. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 8-92(E)
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst.
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GEWERBEGEBIET FUCHSBERGER STRASSE
Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 38-08 "Erweiterung Gummiwerk"
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst.
Bebauungsplan Nr. 38-08 "Erweiterung Gummiwerk"
in Kraft getreten am 24. 05. 2017
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Wohngebiet Hoyersburger Strasse
Bebauungsplan Nr. 40-20 "Wohngebiet Hoyersburger Straße"
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 22. Dezember 2022
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WOHNGEBIET ARENDSEER STRASSE/GROSS CHÜDENER WEG
1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 4-91 (Teil 2) "Wohngebiet nördlich Arendseer Straße/Groß Chüdener Weg" mit örtlicher Bauvorschrift
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 27.10.2021
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GEWERBE- UND INDUSTRIEGEBIET SALZWEDEL NORD
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15-94 "Gewerbe- und Industriegebiet Salzwedel-Nord"
in Kraft getreten am 21. 02. 2021
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Pretzier "Gewerbegebiet Königstedter Weg"
Bebauungsplan Nr. 7-19 Pretzier "Gewerbegebiet Königstedter Weg"
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 27.10.2021
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Wohngebiet Braunschweiger Straße
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14-93 (Teil 1) "Braunschweiger Straße" mit örtlicher Bauvorschrift
In Kraft getreten am 07.08.2019
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Gewerbegebiet Gerstedter Weg
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13-93 "Erweiterung Gewerbegebiet Gerstedter Weg"
Verfahrensstand: Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beendet
1. Plan Entwurf
2. Begründung / Umweltbericht Entwurf
3. Schalltechnische Gutachten
4. Umweltbezogene Stellungnahmen
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Biogas-Bombeck
Vorzeitiger vorhabenbezogener Bebauungsplan (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 15 "Biogas Bombeck"
in Kraft getreten am 23. 05. 2018
1. Amtliche Bekanntmachung
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan
3. Vorhaben - und Erschließungsplan
4. Begründung mit Umweltbericht
5. Anlage 1 - Geruchsgutachten
6. Anlage 2 - Störfallgutachten
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SALZWEDEL-NEUTORSTRASSE
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 – 92(E) "Salzwedel-Innenstadt“
in Kraft getreten am 21. 09. 2017
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Bebauungsplan 41-22 "Wohngebiet am Gesundbrunnen"
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 31.10.2023
1. Begründung zum Bebauungsplan
2. Bebauungsplan (Planzeichnung)
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IV.) Soldatengesetz
Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten - Bekanntmachung
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V.) Führungszeugnisse & Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
Seit dem 01. September 2014 besteht für jeden Bürger die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über folgendes Online-Portal zu beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, das Führungszeugnis bzw. den Gewerbezentralregisterauszug im Bürgerbüro der Hansestadt Salzwedel zu beantragen.
Widerspruch gegen Gruppenauskunft
Nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) i. d. F. vom 3. 5. 2013, letztmalig geändert am 19. 6. 2020, BGBl. I S. 1328, kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Erteilung einer Gruppenauskunft über seine Daten ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei widersprechen:
a. an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad sowie derzeitige Anschriften)
b. an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften sowie zusätzlich Datum und Art des Jubiläums)
c. Adressbuchverlage
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften aller Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben).
Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der Hansestadt Salzwedel, Bürgerbüro, Am Schulwall 1, 29410 Hansestadt Salzwedel, mitteilen.
Entsprechende Vordrucke werden im Formularbereich der städtischen Homepage bereitgestellt.
Bitte beachten Sie, dass nach § 50 Abs. 2 BMG Altersjubiläen im Sinne von b. nur noch der 70. Geburtstag und jeder fünfte weitere Geburtstag und Ehejubiläen das 50. und jedes folgende Ehejubiläen sind.
Bereits erteilte Übermittlungssperren nach dem vorher geltenden Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt bleiben bestehen und brauchen nicht erneuert zu werden.
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VI.) Illegale Graffiti - Was tun?
Informationen, wie die Hansestadt Salzwedel Betroffene dabei unterstützt, die Sprühschäden zu beseitigen, finden Sie hier.
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VII.) LEADER-Konzept
Lokale Aktionsgruppe erarbeitet LEADER-Konzept für neue Förderphase - Konzept und Projektbogen
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VII.) Fortschreibung integriertes Verkehrsentwicklungskonzept
Verkehrsentwicklungskonzept - Beschlossene Fassung vom 08. 03. 2017
Anlagen:
01 - Straßennetzstruktur
Übersicht inkl. der Straßenbaulastträger
02 - Verkehrsorganisation
Übersicht inkl. Ampelanlagen, Kreisverkehre, Fußgängerüberwege u. ä.
03 - Geschwindigkeitsbeschränkungen
Übersicht der Geschwindigkeitszonen (von 10 km/h bis mind. 50 km/h)
04 - Stellplatz Innenstadt Hansestadt Salzwedel
Übersicht kostenpflichtiger und kostenfreier Parkplätze inkl. Kapazitäten
05 - Stellplatzauslastung (vormittags)
Übersicht über die Belegung der Parkflächen am frühen Morgen und Vormittag
06 - Stellplatzauslastung (nachmittags)
Übersicht über die Belegung der Parkflächen am Nachmittag
07 - Stellplatzauslastung (nachts)
Übersicht über die Belegung der Parkflächen Abends und in der Nacht
08 - Haltestellenerschließungswirkung
ÖPNV Standorte der Haltestellen und Linienplan
09 - Bestand Radverkehr
Übersicht über die Radwege
10 - Umgestaltungsvorschlag
Mögliche Umgestaltung der Haltestelle am "Dreiländerecks (Südbockhorn / Lüneburger Straße / Böddenstedter Weg)
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IX.) Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes
Die Hansestadt Salzwedel hat in den Jahren 2000 und 2001 ein Stadtentwicklungskonzept für den Zeitraum bis 2010 aufgestellt, das bisher den Stadtumbauprozess planerisch begleitet hat. Das Stadtentwicklungskonzept wurde in den Jahren 2010 bis 2013 bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben. Schwerpunkt waren bisher die Aufgaben und Maßnahmen des Programmes Stadtumbau-Ost, für die das Stadtentwicklungskonzept 2001 aufgestellt und im Bundeswettbewerbmit einem 3. Preis ausgezeichnet wurde. Aufgrund der vom Bund vorgesehenen Integration der Programme Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz in den Stadtumbau-Ost ist auch deren gesamtstädtische Integration in das Stadtentwicklungskonzept erforderlich. Weiterhin soll das Programm Soziale Stadt in das Stadtentwicklungskonzept einbezogen werden.