Amtliche Bekanntmachungen
Jahresabschluss 2023 der Seniorenzentrum VITA gGmbH
Bekanntgemacht am: 12.03.2025
Die Gesellschafterversammlung der Seniorenzentrum VITA gGmbH hat in ihrer Sitzung am 02.09.2024 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023, die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführerin sowie die Verwendung des Jahresüberschusses 2023 beschlossen.
Mit Datum vom 29. Mai 2024 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler, Rischmann und Partner mbH aus Braunschweig, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung 2023 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 200.178,60 EUR aus. Aus diesem Jahresüberschuss und dem Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von 83.245,90 EUR soll der Betrag i.H.v. 283.423,90 EUR auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und gemäß § 133 (1) Nr. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bekannt gegeben. Das Bekanntmachungsorgan ist in Anwendung von § 21 (1) der Hauptsatzung der Hansestadt Salzwedel die Internetadresse www.salzwedel.de/Bekanntmachungen .
Vom Tage der Bekanntgabe an liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht an 14 Tagen, und zwar vom 12. März 2025 bis zum 26. März 2025, bei der Hansestadt Salzwedel im Bürgercenter, im Kämmereiamt, Zimmer 2.13, während der Dienststunden (Montag bis Freitag, von 9:00 – 12:00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.
Salzwedel, 07. März 2025
Meining
Bürgermeister
Jahresabschluss 2023 der Seniorenzentrum VITA gGmbH (pdf)
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Satzung über Festsetzung der Realsteuerhebesätze
Bekanntmachung: 01.03.2025
Aufgrund der §§ 5, 8 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288), der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBI. LSA S. 405), der §§ 1 und 16 des Gewerbesteuergesetztes i. d. F. der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBI. I S 4167) in der jeweils geltenden Fassung sowie der §§ 1, 25 und 28 des Grundsteuergesetztes vom 07.08.1973 (BGBI. I S. 965) in der i. d. ab dem 01.01.2025 geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019 (BGBI. I, S. 1794), zuletzt geändert auch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBI. I S. 2294) sowie §§ 1,2 Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt vom 01.11.2024 (GVBI. LSA 2024 S. 312) erlässt die Hansestadt Salzwedel aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 26.02.2025 die unter "Satzungen" aufrufbare Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze.
Hansestadt Salzwedel, 27.02.2025
Bürgermeister
Olaf Meining
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Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge
Bekanntmachung: 01.03.2025
Aufgrund §§ 54, 56 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA 2011, S. 492), der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, S. 288) und der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 20. Juni 1996, jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 26. Februar 2025 die unter "Satzungen" zu findende Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Jeetze beschlossen.
Hansestadt Salzwedel, 27. Februar 2025
Bürgermeister
Olaf Meining
Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Jeetze (pdf)
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1. Änderungssatzung zur Satzung der Feuerwehr Salzwedel
Bekanntgemacht am: 03.03.2025
Aufgrund der §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2024 (GVBl. LSA S. 128, 132), in Verbindung mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2020 (GVBl. LSA S. 108) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.02.2025 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Salzwedel beschlossen:
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Bekanntmachung zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 im Sinne § 16 Abs. 4 EigBG LSA
Bekanntmachung: 29.01.2025
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Salzwedel für das Wirtschaftsjahr 2025 wurde vom Stadtrat der Hansestadt Salzwedel am 04. Dezember 2025 beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und gemäß § 133 (1) Nr. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bekannt gegeben. Das Bekanntmachungsorgan ist in Anwendung von § 21 (1) der Hauptsatzung der Hansestadt Salzwedel die Internetadresse www.salzwedel.de/Bekanntmachungen.
Der gesamte Wirtschaftsplan, einschließlich des Erfolgs- und Vermögensplanes sowie der Stellenübersicht, liegt an sieben Tagen und zwar vom 03. Februar 2025 bis zum 11. Februar 2025 während er Dienstzeiten (Montag bis Freitag 9.00 – 12.00 Uhr) bei der Hansestadt Salzwedel, Bürgercenter, Am Schulwall 1, 29410 Hansetadt Salzwedel, im Kämmereiamt, Zimmer 2.13 öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Hansestadt Salzwedel, 29.Januar 2025
Meining
Bürgermeister
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4. Änderung der Straßenreinigungssatzung
Bekanntmachung: 04.02.2025
Aufgrund des § 8 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2024 (GVBI LSA S. 288) in der zurzeit gültigen Fassung, § 47 Abs.1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6.Juli 1993 (GVBl. LSA S.334) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit §§ 1.2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel in seiner Sitzung am 28. August 2024 die folgende 4. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 14.12.2005 beschlossen:
Artikel I
Der §4 erhält folgende Fassung:
§ 4
Gebührenhöhe
Die Reinigungsgebühr beträgt jährlich je Meter Straßenfrontlänge in der
Reinigungsklasse 1 = 2,22 EUR
Reinigungsklasse 2 = 4,44 EUR
Reinigungsklasse 3 = 8,88 EUR
Reinigungsklasse 4 = 0,51 EUR
Artikel II
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
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6. Änderung der Betriebssatzung Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Salzwedel“
6. Änderung der Betriebssatzung der Hansestadt Salzwedel für den Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Salzwedel“
Gemäß 8 4 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG) vom 24.03.1997 (GVBlI. LSA S. 446) und 8 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel in seiner Sitzung am 28.08.2024 die folgende 6. Änderung der Betriebssatzung der Hansestadt Salzwedel für den Eigenbetrieb "Kindertagesstätten Salzwedel" beschlossen:
§ 5 Betriebsausschuss
Absatz 3
a.) Nr. 5 wird gestrichen
b.) Nr. 6 wird zu Nr. 5
c.) Nr. 7 wird zu Nr.6
d.) Nr. 8 wird zu Nr. 7
e.) Nr. 9 wird zu Nr. 8
f.) Nr. 10 wird zu Nr. 9
Bekanntmachung (pdf)
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Information zur EU-Umgebungslärmrichtlinie
Online veröffentlicht am: 05.09.2024
Nach den Bestimmungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV in Verbindung mit der Immissionszuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt musste die Hansestadt Salzwedel eine Lärmkartierung der in ihrem Territorium befindlichen Hauptverkehrsstraßen (hier: Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke – DTV – von 8.200 Kfz/24 h und mehr) durchführen. Innerhalb des Hoheitsbereichs der Hansestadt Salzwedel betrifft dies die Bundesstraße B71/B248 auf einem Streckenabschnitt von 2,74 km Länge vom Kreisverkehr Fuchsberg bis zum Kreisverkehr Schillerstraße.
Durch Beteiligung an einer zentralen Vergabe der Lärmkartierung der in Sachsen-Anhalt befindlichen Hauptverkehrsstraßen ist die Hansestadt Salzwedel der Verpflichtung zur Lärmkartierung fristgerecht nachgekommen.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde die Öffentlichkeit richtlinienkonform in einem zweistufigen Verfahren beteiligt. Zur vorliegenden Ausfertigung des Lärmaktionsplanes wurden von der Öffentlichkeit keine Einwände geltend gemacht.
Ausgehend von den Ergebnissen der Lärmkartierung und der Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren wurde der vorliegende Lärmaktionsplan der Hansestadt Salzwedel (4. Runde) ausgefertigt. In Anbetracht eines fehlenden zwingenden Handlungserfordernisses wurden keine Lärmminderungsmaßnahmen im Lärmaktionsplan der Stadt Salzwedel festgelegt.
Salzwedel, 05. September 2024 Hansestadt Salzwedel
Der Bürgermeister
Anlagen:
01 Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4
02 Lärmaktionsplan Hansestadt Salzwedel
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1. Satzung zur Änderung der Örtlichen Bauvorschrift
1. Satzung zur Änderung der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung des Stadtbildes und die Regelung der Außenwerbung in der Innenstadt von Salzwedel.
Auf Grund § 85 Abs. 1 der Bauordnung des Landes Sachsen- Anhalt (BauO LSA) vom 10.09.2013 in der Fassung vom 18.11.2020 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) vom 17.06.2014 in der Fassung vom 21.04.2023 hat der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel in seiner Sitzung am 29.05.2024 die 1. Satzung zur Änderung der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung des Stadtbildes und die Regelung der Außenwerbung in der Innenstadt von Salzwedel beschlossen.
Die Satzung ist hier zu finden (pdf).
Beteiligungsbericht 2024
Gemaß § 130 Abs. 2 KVG LSA hat jede Gemeinde jährlich einen Beteiligungsbericht zu
erstellen.
Die Hansestadt Salzwedel bedient sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zur
Erledigung und Wahrnehmung offentlicher Aufgaben kommunaler Ünternehmen des privaten
und offentlichen Rechts.
Durch die stadtischen Beteiligungen werden Leistungen in den Bereichen Wohnungswesen,
Pflege, Freizeit und Tourismus, Bildung, Ver- und Entsorgung sowie in sonstigen
Dienstleistungen erbracht.
Angesichts knapper finanzieller Ressourcen in unserer Stadt, erlangt die strategische und
finanzielle Steuerung der stadtischen Beteiligungen immer mehr an Bedeutung.
Der Bericht soll einen wichtigen Beitrag zur Transparenz leisten.
Zweckvereinbarung Hansestadt Salzwedel und Altmarkkreis Salzwedel
Der Landkreis vereinbart mit der Stadt, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, an möglichen Gefahrenstellen der kreisangehörigen Gemeinden des Gerichtsstandes des AG Salzwedel (Arendsee, Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf), die Überwachung des fließenden Verkehrs innerorts durch die Stadt. Diese Zweckvereinbarung soll zeitlich befristet sein.
Zweckvereinbarung (pdf)
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Photovoltaik - Freiflächenkonzept der Hansestadt Salzwedel 2023
Bereitstellungstag: 22.11.2023
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in öffentlicher Sitzung am 1.11.2023 das „Gesamträumliche, leitbildbasierte Kriterienkonzept mit Bewertungstool zur städtebaulichen Vorprüfung und zum Ranking von Standortfragen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Hansestadt Salzwedel“ (PV-Konzept Salzwedel) beschlossen.
Erläuterungsteil (pdf)
Bewertungstool zur städtebaulichen Vorprüfung (xlsx)
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Integriertes Stadtentwicklungskonzeptes 2035
Bereitstellungstag: 22.04.2024
Teile Gesamtstadt und Innenstadt
Der Stadtrat der Hansestadt Salzwedel hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 11. April 2024, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2035 mit den Teilen Gesamtstadtanalyse und Innenstadtkonzept beschlossen.
Das Integrierte Stadtentwicklungs-konzept 2035 dient als Leitfaden der Stadtentwicklung. Es berücksichtigt neben der Reaktion auf demografische Veränderungen auch die stadträumlichen und denkmalpflegerischen Aspekte sowie die Handlungsfelder der wirtschaftlichen Entwicklung, der Einzelhandels- und Versorgungsstrukturen, der Bildung, der sozialen Betreuung, die Integration sozialer Problembereiche und die Resilienz der Stadt bei klimatischen Veränderungen.
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Förderung der Kinder- und Jugendarbeit: Richtlinie der Hansestadt Salzwedel
Nachfolgend die Richtlinie der Hansestadt Salzwedel über die Förderung der organisierten Kinder- und Jugendarbeit.
Diese Richtlinie tritt zum 1. Juli 2023 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Richtline vom 24. Mai 2000 außer Kraft.
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1. Änderung der Verbandssatzung des kommunalen Zweckverbandes "Altmärkischer Regionalmarketing - und Tourismusverband"
Hinweis auf die Veröffentlichung der 1. Änderung der Verbandssatzung des kommunalen Zweckverbandes "Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband" im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die 1. Änderung der Verbandssatzung des kommunalen Zweckverbandes "Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband" mit Bescheid vom 10. Januar 2023 und dem Aktenzeichen 206.6.1-01710-ZV ART-1.ÄVS2022 genehmigt.
Die Neufassung der Verbandssatzung und der Genehmigungsvermerk des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt sind gemäß §8 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG LSA) im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Nr. 1/2023 vom 17. Januar veröffentlicht worden.
Die Bekanntmachung finden Sie hier
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Online-Auktionen
Die Online-Auktion von gepfändeten Objekten finden sie hier.
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I.) Bekanntmachungen - Bauleitplanung
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II.) Veröffentlichung, Auslegung & Beteiligung
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III.) Bauleitplanung
Flächennutzungsplan und Änderungen
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Flächennutzungsplan Salzwedel
wirksam seit 24. 06. 2020
1. Bekanntmachung und Anlage
2. Gebietsabgrenzung
3. Flächennutzungsplan
1. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN – PHOTOVOLTAIK FUCHSBERG 2
2. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN – PHOTOVOLTAIK MAXDORF
Wirksam seit 22.01.2024
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BEBAUUNGSPLAN NR. 42-23 „PSYCHIATRISCHES PFLEGEHEIM“
Verfahrensstand: in Kraft getreten am 13.09.2024
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 „Photovoltaik Hoyersburger Straße“
Verfahrensstand: in Kraft getreten am 28.06.2024
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Ergänzungssatzung Nr. 2 "Andorf"
Verfahrensstand: in Kraft getreten am 28.06.2024
Amtliche Bekanntmachung (pdf)
Satzung mit Begründung und Übersichtsplan (pdf)
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Bebauungsplan Nr. 24 "Sondergebiet Biogasanlage Böddenstedt"
Verfahrensstand: in Kraft getreten am 28.06.2024
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6. Änderung Flächennutzungsplan - Sonderbaufläche Biogasanlage Böddenstedt
Wirksam seit 14.11.2023.
- Begründung (pdf)
- Umweltbericht (pdf)
- Zusammenfassende Erklärung (pdf)
- Plan (pdf)
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7. Änderung Flächennutzungsplan - Brückenstraße - Wiesenstraße
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst
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Photovoltaik Rockenthin
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgeschlossen
4. Änderung des Flächennutzungsplans - Photovoltaik Rockenthin
Öffentliche Auslegung der Vorentwürfe der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin"
Vorentwurf Planzeichnung
Vorentwurf Begründung
Vorentwurf Umweltbericht
Vorhabengezogener Bebauungsplan Nr. 21 "Photovoltaik Bahnlinie Rockenthin"
Vorentwurf Planzeichnung
Vorentwurf Begründung
Vorentwurf Umweltbericht
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Gewerbegebiet Stappenbeck Zur Klauskirche 2
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-23 Stappenbeck "Gewerbegebiet Zur Klauskirche 2"
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst
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3. Änderung des Flächennutzungsplans - Gewerbeflächenerweiterung Brückenstraße
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgeschlossen
- Entwurf Planzeichnung zur 3. Änderung
- Entwurf Begründung
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Bebauungspläne
PHOTOVOLTAIK FUCHSBERG 2
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 “Photovoltaik Fuchsberg 2“
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 26.01.2024
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Photovoltaik Hoyersburger Straße
Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 18 „Photovoltaik Hoyersburger Straße“
Verfahrensstand: Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB abgeschlossen
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Tiergarten Am Jeetzeufer
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 " Tiergarten Am Jeetzeufer".
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst
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Salzwedel Brückenstraße
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07-91 "Brückenstraße)
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beendet
Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 07-91 - 1. Änderung "Brückenstraße" (pdf)
Vorentwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 07-91 - 1. Änderung „Brückenstraße“ (pdf)
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SALZWEDEL JENNY-MARX-STRASSE
Aufstellung der 3. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 8-92(E)
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst.
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GEWERBEGEBIET FUCHSBERGER STRASSE
Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 38-08 "Erweiterung Gummiwerk"
Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss gefasst.
Bebauungsplan Nr. 38-08 "Erweiterung Gummiwerk"
in Kraft getreten am 24. 05. 2017
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Wohngebiet Hoyersburger Strasse
Bebauungsplan Nr. 40-20 "Wohngebiet Hoyersburger Straße"
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 22. Dezember 2022
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WOHNGEBIET ARENDSEER STRASSE/GROSS CHÜDENER WEG
1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 4-91 (Teil 2) "Wohngebiet nördlich Arendseer Straße/Groß Chüdener Weg" mit örtlicher Bauvorschrift
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 27.10.2021
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GEWERBE- UND INDUSTRIEGEBIET SALZWEDEL NORD
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15-94 "Gewerbe- und Industriegebiet Salzwedel-Nord"
in Kraft getreten am 21. 02. 2021
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Pretzier "Gewerbegebiet Königstedter Weg"
Bebauungsplan Nr. 7-19 Pretzier "Gewerbegebiet Königstedter Weg"
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 27.10.2021
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Wohngebiet Braunschweiger Straße
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14-93 (Teil 1) "Braunschweiger Straße" mit örtlicher Bauvorschrift
In Kraft getreten am 07.08.2019
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Gewerbegebiet Gerstedter Weg
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13-93 "Erweiterung Gewerbegebiet Gerstedter Weg"
Verfahrensstand: Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beendet
1. Plan Entwurf
2. Begründung / Umweltbericht Entwurf
3. Schalltechnische Gutachten
4. Umweltbezogene Stellungnahmen
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Biogas-Bombeck
Vorzeitiger vorhabenbezogener Bebauungsplan (einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 15 "Biogas Bombeck"
in Kraft getreten am 23. 05. 2018
1. Amtliche Bekanntmachung
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan
3. Vorhaben - und Erschließungsplan
4. Begründung mit Umweltbericht
5. Anlage 1 - Geruchsgutachten
6. Anlage 2 - Störfallgutachten
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SALZWEDEL-NEUTORSTRASSE
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 – 92(E) "Salzwedel-Innenstadt“
in Kraft getreten am 21. 09. 2017
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Bebauungsplan 41-22 "Wohngebiet am Gesundbrunnen"
Verfahrensstand: In Kraft getreten am 31.10.2023
1. Begründung zum Bebauungsplan
2. Bebauungsplan (Planzeichnung)
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IV.) Soldatengesetz
Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten - Bekanntmachung
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V.) Führungszeugnisse & Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
Seit dem 01. September 2014 besteht für jeden Bürger die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über folgendes Online-Portal zu beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, das Führungszeugnis bzw. den Gewerbezentralregisterauszug im Bürgerbüro der Hansestadt Salzwedel zu beantragen.
Widerspruch gegen Gruppenauskunft
Nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) i. d. F. vom 3. 5. 2013, letztmalig geändert am 19. 6. 2020, BGBl. I S. 1328, kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Erteilung einer Gruppenauskunft über seine Daten ohne Angabe von Gründen und gebührenfrei widersprechen:
a. an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad sowie derzeitige Anschriften)
b. an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften sowie zusätzlich Datum und Art des Jubiläums)
c. Adressbuchverlage
(Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad und derzeitige Anschriften aller Einwohnerinnen und Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben).
Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der Hansestadt Salzwedel, Bürgerbüro, Am Schulwall 1, 29410 Hansestadt Salzwedel, mitteilen.
Entsprechende Vordrucke werden im Formularbereich der städtischen Homepage bereitgestellt.
Bitte beachten Sie, dass nach § 50 Abs. 2 BMG Altersjubiläen im Sinne von b. nur noch der 70. Geburtstag und jeder fünfte weitere Geburtstag und Ehejubiläen das 50. und jedes folgende Ehejubiläen sind.
Bereits erteilte Übermittlungssperren nach dem vorher geltenden Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt bleiben bestehen und brauchen nicht erneuert zu werden.
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VI.) Illegale Graffiti - Was tun?
Informationen, wie die Hansestadt Salzwedel Betroffene dabei unterstützt, die Sprühschäden zu beseitigen, finden Sie hier.
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VII.) LEADER-Konzept
Lokale Aktionsgruppe erarbeitet LEADER-Konzept für neue Förderphase - Konzept und Projektbogen
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VII.) Fortschreibung integriertes Verkehrsentwicklungskonzept
Verkehrsentwicklungskonzept - Beschlossene Fassung vom 08. 03. 2017
Anlagen:
01 - Straßennetzstruktur
Übersicht inkl. der Straßenbaulastträger
02 - Verkehrsorganisation
Übersicht inkl. Ampelanlagen, Kreisverkehre, Fußgängerüberwege u. ä.
03 - Geschwindigkeitsbeschränkungen
Übersicht der Geschwindigkeitszonen (von 10 km/h bis mind. 50 km/h)
04 - Stellplatz Innenstadt Hansestadt Salzwedel
Übersicht kostenpflichtiger und kostenfreier Parkplätze inkl. Kapazitäten
05 - Stellplatzauslastung (vormittags)
Übersicht über die Belegung der Parkflächen am frühen Morgen und Vormittag
06 - Stellplatzauslastung (nachmittags)
Übersicht über die Belegung der Parkflächen am Nachmittag
07 - Stellplatzauslastung (nachts)
Übersicht über die Belegung der Parkflächen Abends und in der Nacht
08 - Haltestellenerschließungswirkung
ÖPNV Standorte der Haltestellen und Linienplan
09 - Bestand Radverkehr
Übersicht über die Radwege
10 - Umgestaltungsvorschlag
Mögliche Umgestaltung der Haltestelle am "Dreiländerecks (Südbockhorn / Lüneburger Straße / Böddenstedter Weg)
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IX.) Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes
Die Hansestadt Salzwedel hat in den Jahren 2000 und 2001 ein Stadtentwicklungskonzept für den Zeitraum bis 2010 aufgestellt, das bisher den Stadtumbauprozess planerisch begleitet hat. Das Stadtentwicklungskonzept wurde in den Jahren 2010 bis 2013 bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben. Schwerpunkt waren bisher die Aufgaben und Maßnahmen des Programmes Stadtumbau-Ost, für die das Stadtentwicklungskonzept 2001 aufgestellt und im Bundeswettbewerbmit einem 3. Preis ausgezeichnet wurde. Aufgrund der vom Bund vorgesehenen Integration der Programme Stadtsanierung und Städtebaulicher Denkmalschutz in den Stadtumbau-Ost ist auch deren gesamtstädtische Integration in das Stadtentwicklungskonzept erforderlich. Weiterhin soll das Programm Soziale Stadt in das Stadtentwicklungskonzept einbezogen werden.