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Geschäftsführer*in Märchenpark gesucht
Zu den äußerst beliebten Freizeiteinrichtungen der Hansestadt Salzwedel gehören seit über zwanzig Jahren der Salzwedeler Märchenpark und die Spielscheune, gelegen am südlichen Stadtrand mit unmittelbarer Anbindung an die B 248. Jährlich bis zu 90.000 Gäste aller Altersgruppen erleben hier eine liebevoll gestaltete und gepflegte Parkanlage und einen Indoor-Spielplatz in besonderem Ambiente. Beides lädt zum Erleben, Verweilen und Wiederkommen ein.
Weitere Informationen sind auf der Homepage www.maerchenpark-duftgarten.de verfügbar.
Die Betriebsführung dieser Einrichtungen obliegt der FUS Freizeit und Service Salzwedel GmbH, An der Warthe 5, 29410 Hansestadt Salzwedel.
Die Hansestadt Salzwedel schreibt in ihrer Funktion als alleinige Gesellschafterin die Stelle der Geschäftsführung (m/w/d) des Unternehmens „FUS – Freizeit und Service Salzwedel GmbH“ aus. Ihre Anstellung ist für den 01.01.2025 vorgesehen.
Ihre Bewerbungsunterlagen einschließlich Lebenslauf, Nachweis von Qualifikationen, sowie Referenzen, Beurteilungen, Zeugnisse usw. erwarten wir bis zum 14.06.2024 an
Hansestadt Salzwedel
Bürgermeister
An der Mönchskirche 5
29410 Hansestadt Salzwedel
alternativ per E-Mail an buergermeister@salzwedel.de
Im Zuge des Auswahlverfahrens ist vorgesehen, dass Sie bei einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch und nach vorheriger Aufforderung einen kurzen Vorschlag zur kreativen Weiterentwicklung oder zum Marketing des Märchenparks/der Spielscheune entwickeln und diesen im Gespräch vorstellen.
Die finale Entscheidung über eine Anstellung obliegt der Gesellschafterin Hansestadt Salzwedel.
Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt zur Geschäftsführung des Unternehmens unter Telefon 03901 3939814 oder zum Bürgermeister unter Tel. 03901 65100 auf.
Die komplette Stellenausschreibung als pdf.
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Behinderten- und Seniorenbeauftragte(r) (m/w/d) gesucht
Bestellung eines/einer ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten
Der Stadtrat bestellt gemäß § 13 der Hauptsatzung in Verbindung mit den §§ 79 und 80 des KVG LSA im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eine/n ehrenamtliche/n Behindertenbeauftragte/n zur Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen sowie zu ihrer Einbeziehung in städtische Entscheidungsprozesse. Die Bestellung soll im Herbst 2024 durch den Stadtrat für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates erfolgen. Sollten mehrere Interessenbekundungen vorliegen, erfolgt zuvor eine Vorstellung im Hauptausschuss des Stadtrates. Besondere Voraussetzungen sind nicht erforderlich. Dem/der Behindertenbeauftragten steht eine monatliche Aufwandsentschädigung zu.
Der/die kommunale Behindertenbeauftragte(n) soll für den Informationsfluss zwischen allen beteiligten Einrichtungen, politischen Gremien, Verbänden und Einzelpersonen in teilhabepolitischen Fragen sorgen. Er/Sie ist in allen Fragen, die Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene betreffen, anzuhören und in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Darüber hinaus ist er/sie Ansprechpartner der Menschen mit Behinderung und derer Angehöriger und berät diese in individuellen und allgemeinen Angelegenheiten.
Bestellung eines/einer ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten
Der Stadtrat bestellt gemäß § 14 der Hauptsatzung in Verbindung mit den §§ 79 und 80 des KVG LSA im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eine/n ehrenamtliche/n Seniorenbeauftragte/n zur Einbeziehung der Belange der Senioren/Seniorinnen in städtische Entscheidungsprozesse. Die Bestellung soll im Herbst 2024 durch den Stadtrat für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates erfolgen. Sollten mehrere Interessenbekundungen vorliegen, erfolgt zuvor eine Vorstellung im Hauptausschuss des Stadtrates. Besondere Voraussetzungen sind nicht erforderlich. Dem/der Seniorenbeauftragten steht eine monatliche Aufwandsentschädigung zu.
Der/die kommunale Seniorenbeauftragte(n) soll für den Informationsfluss zwischen allen beteiligten Einrichtungen, politischen Gremien, Verbänden und Einzelpersonen in teilhabepolitischen Fragen sorgen. Er/Sie ist in allen Fragen, die die Menschen dieser Bevölkerungsgruppe auf kommunaler Ebene betreffen, anzuhören und in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Darüber hinaus ist er/sie Ansprechpartner und berät diese in individuellen und allgemeinen Angelegenheiten.
Es ist vorgesehen, den/die Seniorenbeauftragte/n in den Kreisseniorenrat des Altmarkkreises Salzwedel zu entsenden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis 15. Juli 2024 per Mail an personal@salzwedel.de oder per Post an Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 5, 29410 Hansestadt Salzwedel bewerben. Die Bewerbung sollte ein Kurzprofil zur Person enthalten.
Nähere Auskünfte zu den oben ausgeschriebenen Aufgabengebieten erteilen Frau Meitzner unter der Telefonnummer 03901/65111 oder Frau Lüder unter der Telefonnummer 03901/65113.
Hinweis:
Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt.
In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nur zurückgesandt, sofern ein frankierter und an Sie adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerber*innen nach Ablauf von 6 Monaten nach Bewerbungsschluss vernichtet.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet.