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Wahlergebnis Kommunalwahl 2024
Wahlergebnisse Stadtratswahl - Ortschaftsratswahlen 09.06.2024 (VotingManager)
Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Juni 2024 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet der Hansestadt Salzwedel ermittelt und folgende Feststellungen getroffen, die hiermit gem. § 69 Abs. 6 der Kommunalwahlordnung LSA öffentlich bekannt gemacht werden.
Bekanntmachung endgültiges Wahlergebnis der Gemeinde- und der Ortschaftsratswahl 2024 (pdf).
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Informationen zur Wahl
Europa- und Kommunalwahl 2024
Die Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt findet am 9. Juni 2024 gemeinsam mit der Europawahl statt. Die Wahl selbst ist am Sonntag von 8 bis 18 Uhr möglich.
Wahlberechtigung Kommunalwahl
Zur Wahl berichtigt sind alle deutschen Staatsbürger/ -innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In der Hansestadt Salzwedel samt Ortsteilen sind (Stand Mai) 19.101 Menschen zur Kommunalwahl aufgerufen. Diese können in 26 Wahllokalen ihre Stimme abgeben.
Wahlberechtigung Europawahl
Auch für die Europawahl gilt: Jede/r ab 16 Jahren darf seine Stimme abgeben. Dies ist übrigens die erste Europawahl, bei der dieses Wahlalter gilt. Das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wurde am 10. November 2022 vom Bundestag von zuvor 18 auf 16 Jahre abgesenkt.
In der Hansestadt Salzwedel samt Ortsteilen sind (Stand Mai) 18.814 Menschen zur Europawahl aufgerufen. Diese können in 26 Wahllokalen ihre Stimme abgeben.
Weiterhin muss der Staatsbürger / die Staatsbürgerin seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wahlbenachrichtigungskarten
Für die diesjährige Europa- und Kommunalwahl gibt es 2 Wahlbenachrichtigungskarten.
Einmal für die Europawahl und einmal für die Kommunalwahl, d.h. für den Kreistag, Stadtrat und in den Ortschaften auch Ortschaftsrat gesamt.
Für alle genannten Wahlen sind Personen ab 16 Jahre zur Wahl aufgerufen.
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden bis zum 19.05.2024 zugestellt werden.
Die Karten kommen teilweise auch zeitversetzt in den Haushalten an.
Ablauf der Wahl
Die Wahlbenachrichtigung sollte am Wahltag mitgenommen werden, weiterhin wird empfohlen, den Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Nach Betreten des Wahlraumes zeigt der Wähler seine Wahlbenachrichtigung vor, wenn dies der Wahlvorstand verlangt. Anschließend erhält man einen Stimmzettel.
Nur in der Wahlkabine darf gewählt werden. Der Stimmzettel muss vor dem Verlassen der Wahlkabine so gefaltet sein, dass nicht erkennbar ist, wie man gewählt hat. Der Wahlvorstand prüft zunächst, ob die Wählerin bzw. der Wähler in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und ob eventuell ein Zurückweisungsgrund vorliegt. Ist alles in Ordnung, gibt der Vorstand die Wahlurne frei, sodass der Stimmzettel eingeworfen werden kann. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung kann der Wahlvorstand einbehalten.
Anzahl der Stimmen
Bei der Kommunalwahl hat jeder Wähler drei Stimmen. Bei der Europawahl kann eine Stimme abgegeben werden.
Stimmenabgabe in der Wahlkabine
Eine gültige Stimmabgabe ist nur in der Wahlkabine möglich. Außerdem muss in der Wahlkabine der Stimmzettel so gefaltet werden, dass die Wahlentscheidung nicht erkennbar ist. Nur so kann das Wahlverfahren ordnungsgemäß ablaufen und das Wahlgeheimnis gewahrt werden.
Es darf sich auch nur eine Person in der Wahlkabine aufhalten. Durch eine gleichzeitige Stimmabgabe mehrerer Personen würde das Wahlgeheimnis verletzt.
Eine Ausnahme von der Pflicht, die Wahlkabine allein zu nutzen, besteht für Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen und/oder falten können. Diese Personen können sich von einer anderen Person helfen lassen.
Fotos / Selfies
In der Wahlkabine darf weder fotografiert noch gefilmt werden. Auch außerhalb der Wahlkabine kann der Wahlvorstand Foto- und Filmaufnahmen im Wahlraum unterbinden. Das dient dem Schutz des Wahlgeheimnisses. Niemand soll nachvollziehen können, welche Person für welche Wahlvorschläge gestimmt hat. Das Wahlgeheimnis ist verletzt, sobald der ausgefüllte und in die Urne geworfene Stimmzettel einer Person zugeordnet werden kann. Das Verbot schützt außerdem die Freiheit der Wahl. Andere Wähler sollen vor einer Beeinflussung bei ihrer eigenen Stimmabgabe geschützt werden.
Verstößt eine Person gegen diese Vorgaben und nimmt sie die eigene oder eine fremde Stimmabgabe auf, so ist der Wahlvorstand verpflichtet einzuschreiten. Er verweigert die Entgegennahme des Stimmzettels und kann Personen, die das Wahlgeheimnis gefährden, aus dem Wahlraum verweisen.
Antrag zur Briefwahl
Wer am Sonntag, 9. Juni, sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit der Briefwahl.
Der Ablauf: Auf der Wahlbenachrichtigungskarte kann im entsprechenden Feld angekreuzt werden, dass die Briefwahl gewünscht wird - ein so genannter „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins“. Dieser Antrag wird per Post an die Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 5, gesandt.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird; dies muss der Hansestadt Salzwedel vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich versichert werden. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Versand der Briefwahlunterlagen
Die beantragten Briefwahlunterlagen werden nach und nach verschickt. Die Verwaltung plant, die beantragten Unterlagen ab dem 16.05.2004 zu versenden.
Briefwahl (postalisch)
Sie erhalten über den Postweg folgende Unterlagen: Ihren Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen Wahlbriefumschlag. Weiterhin ist ein Merkblatt beigelegt, auf dem die Briefwahl nochmals erläutert wird.
Der Stimmzettel wird persönlich angekreuzt. Dieser Stimmzettel dann in den Umschlag legen und zukleben. Die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein wird mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und zusammen mit dem zugeklebten Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag gesteckt. Den Umschlag kleben Sie zu und geben ihn unfrankiert in die Post.
Dabei sollte beachtet werden, dass der Brief rechtzeitig versendet wird. Der Wahlbrief muss bei der zuständigen Stelle bis spätestens am Wahlsonntag, 9. Juni, um 18 Uhr vorliegen. Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief daher spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.
Unterlagen, die man bei der Briefwahl erhält
Einen Wahlschein. Dieser muss von dem mit der Erteilung beauftragten Bediensteten der Gemeindebehörde eigenhändig unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Das Dienstsiegel kann eingedruckt werden. Ist der Wahlschein automatisch erstellt, kann die Unterschrift fehlen; stattdessen kann der Name des beauftragten Bediensteten eingedruckt sein.
Einen amtlichen Stimmzettel.
Einen amtlichen Stimmzettelumschlag.
Einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk.
Ein Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl erläutert.
Briefwahl (persönlich)
Alternativ kann jeder Wahlberechtigte die Briefwahl auch persönlich im Bürgercenter, Am Schulwall 1, vornehmen. Auch hier ist die Abgabe des „Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins“ notwendig.
Die Briefwahl kann im Bürgercenter der Hansestadt Salzwedel, Zimmer 12, zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes sowie am 07.06.2024 bis 18 Uhr erfolgen.
Auszählung der Briefwahlen
Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses werden sogenannte Briefwahlvorstände innerhalb des Wahlkreises eingesetzt. Diese zählen nach der Wahlhandlung (am Wahltag nach 18 Uhr) die bis dahin eingegangen und geprüften Briefwahlunterlagen aus.
Wahlplakate
Es dürfen 150 Wahlplakate pro Partei oder Einzelbewerber angebracht werden (Sondernutzungssatzung der Hansestadt Salzwedel, §5a), weiterhin 3 Großwerbeflächen pro Partei oder Bewerber.
Diese Wahlplakate müssen, ebenfalls gemäß Sondernutzungssatzung §5, innerhalb von 5 Werktagen nach der Wahl entfernt werden. Andernfalls kann ein Verwaltungsverfahren mit Ersatzvornahme sowie Bußgeld eingeleitet werden.
Wahllokale
Nr | Bezeichnung | Wahllokal / Wahlraum | |
1 | Salzwedel, Bürgercenter | Bürgercenter | |
2 | Salzwedel, Kulturhaus | Kulturhaus Salzwedel | |
3 | Salzwedel, KEZ Siebeneichen | KEZ Siebeneichen | |
4 | Salzwedel, Hort "Pedro und Janina" | Hort "Pedro & Janina" | |
5 | Salzwedel, Comenius-Schule | Ganztagssekundarschule Comenius | |
6 | Salzwedel, Hort "Jenny-Marx" | Hort "Jenny-Marx" | |
7 | Salzwedel, Jenny-Marx-Turnhalle | Jenny-Marx-Turnhalle | |
8 | Salzwedel, Jahn-Gymnasium | Jahn-Gymnasium | |
9 | Salzwedel, Kita "Max & Moritz" | Kita "Max & Moritz" | |
10 | Salzwedel, Chüttlitz | Dorfgemeinschaftshaus Chüttlitz | |
11 | Salzwedel, Dambeck | Dorfgemeinschaftshaus Dambeck | |
12 | Salzwedel, Mahlsdorf | Dorfgemeinschaftshaus Mahlsdorf | |
13 | Salzwedel, Henningen | Feuerwehrhaus Henningen | |
14 | Salzwedel, Osterwohle | Dorfgemeinschaftshaus Osterwohle | |
15 | Salzwedel, Klein Gartz | Dorfgemeinschaftshaus Klein Gartz | |
16 | Salzwedel, Pretzier | Dorfgemeinschaftshaus Pretzier | |
17 | Salzwedel, Seeben | Feuerwehrhaus Seeben | |
18 | Salzwedel, Rockenthin | Kulturhaus Rockenthin | |
19 | Salzwedel, Eversdorf | Dorfgemeinschaftshaus Eversdorf | |
20 | Salzwedel, Langenapel | Kulturhaus Langenapel | |
21 | Salzwedel, Ritze | Dorfgemeinschaftshaus Ritze | |
22 | Salzwedel, Riebau | Feuerwehrhaus Riebau | |
23 | Salzwedel, Stappenbeck | Mehrzweckgebäude Stappenbeck | |
24 | Salzwedel, Liesten | Dorfgemeinschaftshaus Liesten | |
25 | Salzwedel, Benkendorf | Dorfgemeinschaftshaus Benkendorf | |
26 | Salzwedel, Kemnitz/Ziethnitz | Feuerwehrhaus Kemnitz/Ziethnitz |
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Kandidatenliste Kommunalwahl
Veröffentlicht am: 10.04.2024
Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 09.04.2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 09.06.2024
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Wahlbekanntmachung
Veröffentlicht am: 30.05.2024
Wahlbekanntmachung zur Europawahl am 09.06.2024 (pdf)
Wahlbekanntmachung zur Kommunalwahl (Kreistags-, Gemeindrats-, Ortschaftsratswahl) am 09.06.2024 (pdf)
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Einsicht in das Wählerverzeichnis - Europawahl
Das Wählerverzeichnis zur Europawahl für die Hansestadt Salzwedel wird von Dienstag, 21. Maı bis Freitag, 24. Mai 2024 während der Dienststunden:
Montag von 08.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag von 08.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 bis 15.30 Uhr
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
im Bürgerbüro (barrierefrei), Am Schulwall 1 in 29410 Hansestadt Salzwedel für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach Art. 31 Abs. 7 des Meldegesetzes eingetragen ist.
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Einsicht in das Wählerverzeichnis - Kommunalwahl
Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl für die Hansestadt Salzwedel wird von Dienstag, 21. Maı bis Freitag, 24. Mai 2024 während der Dienststunden:
Montag von 08.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag von 08.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 bis 15.30 Uhr
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
im Bürgerbüro (barrierefrei), Am Schulwall 1 in 29410 Hansestadt Salzwedel für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach Art. 31 Abs. 7 des Meldegesetzes eingetragen ist.
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Wahlhelfer gesucht
Für die bevorstehende Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 sucht die Hansestadt Salzwedel noch junge Leute, ab 16 Jahren, die Lust haben im Wahllokal zu unterstützen.
Für alle Helfenden gibt es ein finanzielles Dankeschön in Höhe von 50,00 Euro.
Besondere Vorkenntnisse als Wahlhelfer sind nicht erforderlich.
Wenn du die Hansestadt Salzwedel unterstützen möchtest, melde dich gerne unter wahlen@salzwedel.de oder unter der 03901-65124 oder 65127.
Wir freuen uns auf euch!
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Bekanntmachung: Zulassung der Wahlvorschläge
Veröffentlicht am: 04.04.2024
Die Sitzung des Wahlausschusses der Hansestadt Salzwedel findet am 09.04.2024 um 18:00 Uhr, im Rathaus, Hansezimmer (Zimmer 2), An der Mönchskirche 5, 29410 Hansestadt Salzwedel statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie zahlenmäßigen Anwesenheit der Beisitzer/-innen
2. Bestellung einer/eines Schriftführerin/Schriftführers
3. Verpflichtung der Beisitzerinnen/Beisitzer und der/des Schriftfführerin/Schriftführers zur unpartelischen Wahrnehmung des Amtes
4. Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Stadtratswahl der Hansestadt Salzwedel am 09.06.2024
5. Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahlen der Hansestadt Salzwedel am 09.06.2024
6. Anfragen und Mitteilungen
Nachfolgend die Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses (pdf).
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Bekanntmachung: Zusammensetzung Wahlausschuss
Veröffentlicht am: 04.04.2024
Bekanntgabe des Gemeindewahlleiters über die Zusammensetzung des Wahlausschusses zur Kommunalwahl am 09.06.2024.
Zur Durchführung der Kommunalwahl am 09.06.2024 wurde gem. § 10 Kommunalwahlgesetz i.V. m. § 4 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt der Wahlausschuss gebildet.
Die Zusammensetzung des Wahlausschusses (pdf)
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Wahlbekanntmachung
Veröffentlicht am: 08.01.2024
Am 9. Juni 2024 finden die Gemeinderatswahl (Stadtratswahl) und die Ortschaftsratswahlen statt.
Nachfolgend die Wahlbekanntmachung (pdf).
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Bekanntmachung: Wahlausschuss
Veröffentlicht am: 08.01.2024
Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 finden im Wahlgebiet der Hansestadt Salzwedel die Kommunalwahlen statt. Dafür ist ein Wahlausschuss zu bilden, welcher aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden und 4 Beisitzern sowie ihren Stellvertretern besteht. Die Beisitzer und ihre Stellvertretungen sind aus dem Kreise der Wahlberechtigten zu berufen. Bei der Berufung sollen die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtig werden.
Die Vorschläge sind bis zum 31. Januar 2024 an folgende Adresse zu richten:
Hansestadt Salzwedel
Gemeindewahlleiter
An der Mönchskirche 5
29410 Hansestadt Salzwedel
Aufforderung von Vorschlägen für die Berufung von Beisitzerinnen und Beisitzern in den Wahlausschuss (pdf)
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Bekanntmachung: Gemeindewahlleiter
Veröffentlicht am: 08.01.2024
Für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 werden hiermit gemäß § 3 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) die Namen und Anschriften des Gemeindewahlleiters und des stellvertrenden Gemeindenwahlleiters öffentlich bekannt gemacht.
Gemeindewahlleiter
Herr Olaf Meining, An der Mönchkirche 5, 29410 Hansestadt Salzwedel
Stellvertrender Gemeindewahlleiter
Herr Matthias Holz, An der Mönchskirche 5, 29410 Hansestadt Salzwedel