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Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt
Guten Morgen Hansestadt Salzwedel - Die Baumkuchenstadt!St. Marien - Pfarrkirche der Alten StadtRathausturmplatz - Herz der Neuen StadtBurggarten"Salty Blue Notes" im RathausinnenhofBlick auf Wasserturm und Wohngebiet "Friedensring"Fachwerk im DetailDorfkirche im Ortsteil Osterwohle"Hansehof" - ehemaliger SpeicherFrühling an der Gertraudenkapelle"Klein Venedig"Traditionelle Hansefest-Eröffnung im BurggartenBlick Richtung Mönchskirche, Rathausturm und KatharinenkircheKarlsturmSonnenuntergang über der Alten StadtWinterliche Stimmung am PfefferteichMarien- und Mönchskirche vom Turm der Comenius-Schule gesehenDenkmal zur Erinnerung an die Kriegsopfer im BurggartenStadtgrün und FachwerkhäuserRast vor der Katharinenkirche
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Rathausturmplatz - Herz der Neuen Stadt
Burggarten
"Salty Blue Notes" im Rathausinnenhof
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"Hansehof" - ehemaliger Speicher
Frühling an der Gertraudenkapelle
"Klein Venedig"
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Sonnenuntergang über der Alten Stadt
Winterliche Stimmung am Pfefferteich
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Denkmal zur Erinnerung an die Kriegsopfer im Burggarten
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Rast vor der Katharinenkirche

Kontakt

Anschrift:
Hauptamt / Gremiendienst
Frau Ahrends
An der Mönchskirche 5

29410 Hansestadt Salzwedel

Mail:
d.ahrends@salzwedel.de

Tel:
03901 65124

Wahlergebnis Kommunalwahl 2024

Wahlergebnisse Stadtratswahl - Ortschaftsratswahlen 09.06.2024 (VotingManager)

Der  Wahlausschuss  hat  in  seiner  öffentlichen  Sitzung  am  12.  Juni  2024  das  endgültige  Wahlergebnis im  Wahlgebiet  der  Hansestadt  Salzwedel  ermittelt  und  folgende  Feststellungen  getroffen,  die  hiermit gem.  §  69  Abs.  6  der  Kommunalwahlordnung  LSA  öffentlich  bekannt  gemacht  werden.

Bekanntmachung endgültiges Wahlergebnis der Gemeinde- und der Ortschaftsratswahl 2024 (pdf).

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Informationen zur Wahl

 Europa- und Kommunalwahl 2024

Die Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt findet am 9. Juni 2024 gemeinsam mit der Europawahl statt. Die Wahl selbst ist am Sonntag von 8 bis 18 Uhr möglich.

Wahlberechtigung Kommunalwahl

Zur Wahl berichtigt sind alle deutschen Staatsbürger/ -innen, die das 16.  Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In der Hansestadt Salzwedel samt Ortsteilen sind (Stand Mai) 19.101 Menschen zur Kommunalwahl aufgerufen. Diese können in 26 Wahllokalen ihre Stimme abgeben.

Wahlberechtigung Europawahl

Auch für die Europawahl gilt: Jede/r ab 16 Jahren darf seine Stimme abgeben. Dies ist übrigens die erste Europawahl, bei der dieses Wahlalter gilt. Das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wurde am 10. November 2022 vom Bundestag von zuvor 18 auf 16 Jahre abgesenkt.

In der Hansestadt Salzwedel samt Ortsteilen sind (Stand Mai) 18.814 Menschen zur Europawahl aufgerufen. Diese können in 26 Wahllokalen ihre Stimme abgeben.

Weiterhin muss der Staatsbürger / die Staatsbürgerin seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Wahlbenachrichtigungskarten

Für die diesjährige Europa- und Kommunalwahl gibt es 2 Wahlbenachrichtigungskarten.
Einmal für die Europawahl und einmal für die Kommunalwahl, d.h. für den Kreistag, Stadtrat und in den Ortschaften auch Ortschaftsrat gesamt.

Für alle genannten Wahlen sind Personen ab 16 Jahre zur Wahl aufgerufen.
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden bis zum 19.05.2024 zugestellt werden.
Die Karten kommen teilweise auch zeitversetzt in den Haushalten an.

Ablauf der Wahl

Die Wahlbenachrichtigung sollte am Wahltag mitgenommen werden, weiterhin wird empfohlen, den Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Nach Betreten des Wahlraumes zeigt der Wähler seine Wahlbenachrichtigung vor, wenn dies der Wahlvorstand verlangt. Anschließend erhält man einen Stimmzettel.

Nur in der Wahlkabine darf gewählt werden. Der Stimmzettel muss vor dem Verlassen der Wahlkabine so gefaltet sein, dass nicht erkennbar ist, wie man gewählt hat. Der Wahlvorstand prüft zunächst, ob die Wählerin bzw. der Wähler in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und ob eventuell ein Zurückweisungsgrund vorliegt. Ist alles in Ordnung, gibt der Vorstand die Wahlurne frei, sodass der Stimmzettel eingeworfen werden kann. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung kann der Wahlvorstand einbehalten.

Anzahl der Stimmen

Bei der Kommunalwahl hat jeder Wähler drei Stimmen. Bei der Europawahl kann eine Stimme abgegeben werden.

Stimmenabgabe in der Wahlkabine

Eine gültige Stimmabgabe ist nur in der Wahlkabine möglich. Außerdem muss in der Wahlkabine der Stimmzettel so gefaltet werden, dass die Wahlentscheidung nicht erkennbar ist. Nur so kann das Wahlverfahren ordnungsgemäß ablaufen und das Wahlgeheimnis gewahrt werden.

Es darf sich auch nur eine Person in der Wahlkabine aufhalten. Durch eine gleichzeitige Stimmabgabe mehrerer Personen würde das Wahlgeheimnis verletzt.

Eine Ausnahme von der Pflicht, die Wahlkabine allein zu nutzen, besteht für Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen und/oder falten können. Diese Personen können sich von einer anderen Person helfen lassen.

Fotos / Selfies

In der Wahlkabine darf weder fotografiert noch gefilmt werden. Auch außerhalb der Wahlkabine kann der Wahlvorstand Foto- und Filmaufnahmen im Wahlraum unterbinden. Das dient dem Schutz des Wahlgeheimnisses. Niemand soll nachvollziehen können, welche Person für welche Wahlvorschläge gestimmt hat. Das Wahlgeheimnis ist verletzt, sobald der ausgefüllte und in die Urne geworfene Stimmzettel einer Person zugeordnet werden kann. Das Verbot schützt außerdem die Freiheit der Wahl. Andere Wähler sollen vor einer Beeinflussung bei ihrer eigenen Stimmabgabe geschützt werden.

Verstößt eine Person gegen diese Vorgaben und nimmt sie die eigene oder eine fremde Stimmabgabe auf, so ist der Wahlvorstand verpflichtet einzuschreiten. Er verweigert die Entgegennahme des Stimmzettels und kann Personen, die das Wahlgeheimnis gefährden, aus dem Wahlraum verweisen.

Antrag zur Briefwahl

Wer am Sonntag, 9. Juni, sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit der Briefwahl.

Der Ablauf: Auf der Wahlbenachrichtigungskarte kann im entsprechenden Feld angekreuzt werden, dass die Briefwahl gewünscht wird - ein so genannter „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins“.  Dieser Antrag wird per Post an die Hansestadt Salzwedel, An der Mönchskirche 5, gesandt.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird; dies muss der Hansestadt Salzwedel vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich versichert werden. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Versand der Briefwahlunterlagen

Die beantragten Briefwahlunterlagen werden nach und nach verschickt. Die Verwaltung plant, die beantragten Unterlagen ab dem 16.05.2004 zu versenden.

Briefwahl (postalisch)

Sie erhalten über den Postweg folgende Unterlagen: Ihren Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen Wahlbriefumschlag. Weiterhin ist ein Merkblatt beigelegt, auf dem die Briefwahl nochmals erläutert wird.

Der Stimmzettel wird persönlich angekreuzt. Dieser Stimmzettel dann in den Umschlag legen und zukleben. Die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein wird mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und zusammen mit dem zugeklebten Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag gesteckt. Den Umschlag kleben Sie zu und geben ihn unfrankiert in die Post.

Dabei sollte beachtet werden, dass der Brief rechtzeitig versendet wird. Der Wahlbrief muss bei der zuständigen Stelle bis spätestens am Wahlsonntag, 9. Juni, um 18 Uhr vorliegen. Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief daher spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.

Unterlagen, die man bei der Briefwahl erhält

Einen Wahlschein. Dieser muss von dem mit der Erteilung beauftragten Bediensteten der Gemeindebehörde eigenhändig unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Das Dienstsiegel kann eingedruckt werden. Ist der Wahlschein automatisch erstellt, kann die Unterschrift fehlen; stattdessen kann der Name des beauftragten Bediensteten eingedruckt sein.

Einen amtlichen Stimmzettel.

Einen amtlichen Stimmzettelumschlag.

Einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk.

Ein Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl erläutert.

Briefwahl (persönlich)

Alternativ kann jeder Wahlberechtigte die Briefwahl auch persönlich im Bürgercenter, Am Schulwall 1, vornehmen. Auch hier ist die Abgabe des „Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins“ notwendig.

Die Briefwahl kann im Bürgercenter der Hansestadt Salzwedel, Zimmer 12, zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes sowie am 07.06.2024 bis 18 Uhr erfolgen.

Auszählung der Briefwahlen

Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses werden sogenannte Briefwahlvorstände innerhalb des Wahlkreises eingesetzt. Diese zählen nach der Wahlhandlung (am Wahltag nach 18 Uhr) die bis dahin eingegangen und geprüften Briefwahlunterlagen aus.

Wahlplakate

Es dürfen 150 Wahlplakate pro Partei oder Einzelbewerber angebracht werden (Sondernutzungssatzung der Hansestadt Salzwedel, §5a), weiterhin 3 Großwerbeflächen pro Partei oder Bewerber.

Diese Wahlplakate müssen, ebenfalls gemäß Sondernutzungssatzung §5, innerhalb von 5 Werktagen nach der Wahl entfernt werden. Andernfalls kann ein Verwaltungsverfahren mit Ersatzvornahme sowie Bußgeld eingeleitet werden.

Wahllokale

Nr Bezeichnung Wahllokal / Wahlraum
1 Salzwedel, Bürgercenter Bürgercenter
2 Salzwedel, Kulturhaus Kulturhaus Salzwedel    
3 Salzwedel, KEZ Siebeneichen KEZ Siebeneichen
4 Salzwedel, Hort "Pedro und Janina" Hort "Pedro & Janina"      
5 Salzwedel, Comenius-Schule Ganztagssekundarschule Comenius
6 Salzwedel, Hort "Jenny-Marx" Hort "Jenny-Marx"
7 Salzwedel, Jenny-Marx-Turnhalle Jenny-Marx-Turnhalle
8 Salzwedel, Jahn-Gymnasium Jahn-Gymnasium
9 Salzwedel, Kita "Max & Moritz" Kita "Max & Moritz"
10 Salzwedel, Chüttlitz Dorfgemeinschaftshaus Chüttlitz
11 Salzwedel, Dambeck Dorfgemeinschaftshaus Dambeck
12 Salzwedel, Mahlsdorf Dorfgemeinschaftshaus Mahlsdorf
13 Salzwedel, Henningen Feuerwehrhaus Henningen
14 Salzwedel, Osterwohle Dorfgemeinschaftshaus Osterwohle
15 Salzwedel, Klein Gartz Dorfgemeinschaftshaus Klein Gartz
16 Salzwedel, Pretzier Dorfgemeinschaftshaus Pretzier
17 Salzwedel, Seeben Feuerwehrhaus Seeben
18 Salzwedel, Rockenthin Kulturhaus Rockenthin
19 Salzwedel, Eversdorf Dorfgemeinschaftshaus Eversdorf
20 Salzwedel, Langenapel Kulturhaus Langenapel
21 Salzwedel, Ritze Dorfgemeinschaftshaus Ritze
22 Salzwedel, Riebau Feuerwehrhaus Riebau
23 Salzwedel, Stappenbeck Mehrzweckgebäude Stappenbeck
24 Salzwedel, Liesten Dorfgemeinschaftshaus Liesten
25 Salzwedel, Benkendorf Dorfgemeinschaftshaus Benkendorf
26 Salzwedel, Kemnitz/Ziethnitz Feuerwehrhaus Kemnitz/Ziethnitz

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Kandidatenliste Kommunalwahl

Veröffentlicht am: 10.04.2024

 

Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 09.04.2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 09.06.2024

Wahlvorschläge (Kandidatenliste) für die Kommunalwahl in der Hansestadt Salzwedel und seiner Ortsteile (pdf)

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Einsicht in das Wählerverzeichnis - Europawahl

Das  Wählerverzeichnis  zur  Europawahl  für  die  Hansestadt  Salzwedel  wird von  Dienstag,  21.  Maı  bis  Freitag,  24.  Mai  2024  während  der  Dienststunden:

Montag  von  08.00  bis  16.00  Uhr
Dienstag  von  08.00  bis  18.00  Uhr
Mittwoch  von  08.00  bis  12.00  Uhr
Donnerstag  von  08.00  bis  15.30  Uhr
Freitag  von  08.00  bis  12.00  Uhr

im  Bürgerbüro  (barrierefrei),  Am  Schulwall  1  in  29410  Hansestadt  Salzwedel für  Wahlberechtigte  zur  Einsichtnahme  bereitgehalten.

Wahlberechtigte  können  die  Richtigkeit  oder  Vollständigkeit  der  zu  ihrer  Person  im Wählerverzeichnis  eingetragenen  Daten  überprüfen.  Die  Richtigkeit  oder  Vollständigkeit  der Daten  von  anderen  im Wählerverzeichnis  eingetragenen  Personen  können  Wahlberechtigte  nur  überprüfen,  wenn Tatsachen  glaubhaft  gemacht  werden,  aus  denen  sich  eine  Unrichtigkeit  oder Unvollständigkeit  des  Wählerverzeichnisses  ergeben  kann.

Das  Recht  auf  Überprüfung besteht  nicht  hinsichtlich  der  Daten  von  Wahlberechtigten,  für  die  im  Melderegister  eine Auskunftssperre  nach  Art.  31  Abs.  7  des  Meldegesetzes  eingetragen  ist.

Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis Europawahl

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Einsicht in das Wählerverzeichnis - Kommunalwahl

Das  Wählerverzeichnis  zur  Kommunalwahl für  die  Hansestadt  Salzwedel  wird von  Dienstag,  21.  Maı  bis  Freitag,  24.  Mai  2024  während  der  Dienststunden:

Montag  von  08.00  bis  16.00  Uhr
Dienstag  von  08.00  bis  18.00  Uhr
Mittwoch  von  08.00  bis  12.00  Uhr
Donnerstag  von  08.00  bis  15.30  Uhr
Freitag  von  08.00  bis  12.00  Uhr

im  Bürgerbüro  (barrierefrei),  Am  Schulwall  1  in  29410  Hansestadt  Salzwedel für  Wahlberechtigte  zur  Einsichtnahme  bereitgehalten.

Wahlberechtigte  können  die  Richtigkeit  oder  Vollständigkeit  der  zu  ihrer  Person  im Wählerverzeichnis  eingetragenen  Daten  überprüfen.  Die  Richtigkeit  oder  Vollständigkeit  der Daten  von  anderen  im Wählerverzeichnis  eingetragenen  Personen  können  Wahlberechtigte  nur  überprüfen,  wenn Tatsachen  glaubhaft  gemacht  werden,  aus  denen  sich  eine  Unrichtigkeit  oder Unvollständigkeit  des  Wählerverzeichnisses  ergeben  kann.

Das  Recht  auf  Überprüfung besteht  nicht  hinsichtlich  der  Daten  von  Wahlberechtigten,  für  die  im  Melderegister  eine Auskunftssperre  nach  Art.  31  Abs.  7  des  Meldegesetzes  eingetragen  ist.

Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis Kommunalwahl

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Wahlhelfer gesucht

Für die bevorstehende Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024 sucht die Hansestadt Salzwedel noch junge Leute, ab 16 Jahren, die Lust haben im Wahllokal zu unterstützen.

Für alle Helfenden gibt es ein finanzielles Dankeschön in Höhe von 50,00 Euro.

Besondere Vorkenntnisse als Wahlhelfer sind nicht erforderlich.

Wenn du die Hansestadt Salzwedel unterstützen möchtest, melde dich gerne unter wahlen@salzwedel.de oder unter der 03901-65124 oder 65127.

Wir freuen uns auf euch!

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Bekanntmachung: Zulassung der Wahlvorschläge

Veröffentlicht am: 04.04.2024

Die Sitzung des Wahlausschusses der Hansestadt  Salzwedel findet am 09.04.2024 um 18:00 Uhr, im Rathaus, Hansezimmer  (Zimmer 2),  An der Mönchskirche  5, 29410  Hansestadt Salzwedel statt.

Tagesordnung: 

1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie zahlenmäßigen Anwesenheit der Beisitzer/-innen
2. Bestellung  einer/eines  Schriftführerin/Schriftführers
3. Verpflichtung der Beisitzerinnen/Beisitzer und  der/des Schriftfführerin/Schriftführers zur unpartelischen  Wahrnehmung  des Amtes
4. Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Stadtratswahl der Hansestadt Salzwedel am  09.06.2024
5. Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahlen der Hansestadt Salzwedel  am  09.06.2024
6. Anfragen und Mitteilungen

Nachfolgend die Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses (pdf).

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Bekanntmachung: Zusammensetzung Wahlausschuss

Veröffentlicht am: 04.04.2024

 

Bekanntgabe des Gemeindewahlleiters über die Zusammensetzung des Wahlausschusses zur Kommunalwahl am 09.06.2024.

Zur Durchführung der Kommunalwahl am 09.06.2024 wurde gem. § 10 Kommunalwahlgesetz i.V. m. § 4 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt der Wahlausschuss gebildet.

Die Zusammensetzung des Wahlausschusses (pdf)

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Wahlbekanntmachung

Veröffentlicht am: 08.01.2024

Am 9. Juni 2024 finden die Gemeinderatswahl (Stadtratswahl) und die Ortschaftsratswahlen statt.

Nachfolgend die Wahlbekanntmachung (pdf).

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Bekanntmachung: Wahlausschuss

Veröffentlicht am: 08.01.2024

Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 finden im Wahlgebiet der Hansestadt Salzwedel die Kommunalwahlen statt. Dafür ist ein Wahlausschuss zu bilden, welcher aus dem Gemeindewahlleiter als Vorsitzenden und 4 Beisitzern sowie ihren Stellvertretern besteht. Die Beisitzer und ihre Stellvertretungen sind aus dem Kreise der Wahlberechtigten zu berufen. Bei der Berufung sollen die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtig werden.

Die Vorschläge sind bis zum 31. Januar 2024 an folgende Adresse zu richten:

Hansestadt Salzwedel
Gemeindewahlleiter
An der Mönchskirche 5
29410 Hansestadt Salzwedel

Aufforderung von Vorschlägen für die Berufung von Beisitzerinnen und Beisitzern in den Wahlausschuss (pdf)

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Bekanntmachung: Gemeindewahlleiter

Veröffentlicht am: 08.01.2024

Für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 werden hiermit gemäß § 3 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) die Namen und Anschriften des Gemeindewahlleiters und des stellvertrenden Gemeindenwahlleiters öffentlich bekannt gemacht.

Gemeindewahlleiter

Herr Olaf Meining, An der Mönchkirche 5, 29410 Hansestadt Salzwedel

Stellvertrender Gemeindewahlleiter

Herr Matthias Holz, An der Mönchskirche 5, 29410 Hansestadt Salzwedel

Bekanntmachung Gemeindewahlleiter (pdf)

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