Informationen
Briefwahlbüro bis 21.02.2025 geöffnet
Das Merkblatt zur Briefwahl erläutert die notwendigen Schritte für die Briefwahl. Weiterhin kann nachfolgend ein Musterstimmzettel angesehen werden. Es gilt übrigens keine Maskenpflicht.
Das Briefwahlbüro ist bis 21.02.2025 geöffnet. Die Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
Wer diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte, muss seinen „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins“ mitbringen, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt wurde.
Hinweis: Es gibt keine Maskenpflicht oder Abstandsregeln in den Wahllokalen zu beachten.
Hier kann der Musterstimmzettel zur Bundestagswahl (pdf) angeschaut werden.
Weiterhin sind Hinweise und eine Anleitung für die Briefwahl zur Bundestagswahl (pdf) in einem Dokument zum Anschauen und Ausdrucken vereint.
Briefwahlunterlagen verloren / nicht zugegangen?
Sind Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder abhandengekommen, können neue Wahlscheine noch bis Sonnabend, 22. Februar 2025, 12 Uhr bei der Gemeinde beantragt werden
Wichtiger Hinweis für alle Briefwähler von der Bundeswahlleiterin:
"Die Bundeswahlleiterin empfiehlt Wahlberechtigten, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, sich frühzeitig darum zum kümmern: Den für die Briefwahl nötigen Wahlschein können sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich, zum Beispiel auch per Fax oder E-Mail, beantragen. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen online anfordern; eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht möglich. Der Antrag kann auch vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Die Wahlberechtigten können sich hierüber bei ihrer Gemeinde informieren, beispielsweise in deren Internetangebot.
Bei entsprechend frühzeitiger Beantragung sollten die Briefwahlunterlagen in der Regel von den Wahlämtern den jeweiligen Postdienstleistern bis spätestens 10. Februar 2025 übergeben sein und die Wahlberechtigten innerhalb weniger Tage erreichen. So kann auch eine Rücksendung rechtzeitig vor dem Wahltag erfolgen.
Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen."
Quelle: Bundeswahlleiterin