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veröffentlicht am: 04.03.2025
Brut- und Setzzeit: Hunde an der Leine führen
Vom 1.03.bis zum 15.07. ist in Sachsen-Anhalt die Brut- und Setzzeit. Fast alle Wildtiere bekommen in diesem Zeitraum ihren Nachwuchs.
Paragraph 28 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt besagt: "Es ist verboten, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen."
Diese Einschränkungen gelten nicht für Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes.
Bedeutet: In der freien Landschaft einschließlich der angrenzenden Straßen sind Hunde während der Brut- und Setzzeit an der Leine zu führen. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 25.000 Euro erhoben werden.
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