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veröffentlicht am: 02.04.2025
Vorübergehende Einbahnstraßenregelung "Vor dem Lüchower Tor"
Erdarbeiten im Auftrag eines Energieversorgers erfordern eine Einbahnstraßenregelung
Im Zeitraum vom 07.04. bis 11.04.2025 wird in der Straße "Vor dem Lüchower Tor", im Abschnitt zwischen der Straße "Eichwall" und der Kreuzung "Ernst-Thälmann-Straße"/"Karl-Marx-Straße", eine Einbahnstraßenregelung in Richtung der benannten Kreuzung eingerichtet.
Grund für diese Maßnahme sind Tiefbauarbeiten im Auftrag eines Energieversorgungsunternehmens.
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