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veröffentlicht am: 14.04.2025

Waldbrandgefahrenstufe 4 ausgerufen - Osterfeuer sind untersagt

Ab 14.04.2025 gilt im Altmarkkreis Salzwedel bis auf Widerruf die Waldbrandgefahrenstufe 4 - alle öffentlichen und privaten Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) sind untersagt

Osterfeuer Beispielbild (Pixabay)

Im Altmarkkreis Salzwedel gilt bis auf Widerruf die Waldbrandgefahrenstufe 4. Daher sind nach aktuellem Stand auch alle öffentlichen und privat angemeldeten Osterfeuer im Gebiet der Hansestadt Salzwedel untersagt. Die Veranstalter wurden bzw. werden vom Ordnungsamt hierzu informiert.

Seit mehreren Wochen gibt es im gesamten Stadtgebiet keine nachhaltigen Niederschläge mehr. Damit steigt das Risiko einer Brandgefahr. Am 14.04.2025 wurde die Waldbrandgefahrenstufe von 3 (mittlere Gefahr) auf 4 (hohe Gefahr) erhöht. Die Festlegung der Waldbrandgefahrenstufen erfolgt durch das Landeszentrum Wald.

Damit kann nach aktuellem Stand keines der beliebten, traditionellen Osterfeuer im Salzwedeler Stadtgebiet durchgeführt werden. Sicherheit geht vor, dafür wird um Verständnis gebeten.

In den vom Bürgeramt der Hansestadt erteilten Genehmigungen für angemeldete Brauchtumsfeuer ist bereits darauf hingewiesen worden, dass ab einer Waldbrandgefahrenstufe 4 keine Feuer mehr durchgführt werden dürfen.