Information über Erhöhung der Nutzungsentgelte
Erhöhung bzw. Neuregelung der Nutzungsentgelte für kommunale Grundstücke
Das Liegenschaftsamt der Hansestadt Salzwedel passt die Nutzungsentgelte (Miete und Pachten) an. Da es darüber einige Unsicherheiten und auch fehlerhafte Informationen gibt, nachfolgend einige Hinweise:
Was haben Garagenbesitzer damit zu tun?
Es geht um das Nutzungsentgelt für Garagen auf städtischem Grund und Boden (siehe Definition Eigentum auf fremden Grund und Boden). Der Salzwedeler Stadtrat hat am 06.09.2023 die Anpassung des Entgeltes beschlossen.
Betrifft dies auch andere Grundstücke?
Auch alle anderen Mieten und Pachten für städtische Grundstücke werden überprüft und gegebenenfalls erhöht.
Und die Gartenbesitzer aus Gartenvereinen?
Erholungsgrundstücke (Kleingarten), die in der Hansestadt Salzwedel in einem Kleingartenverein organisiert sind, sind davon nicht betroffen. Dort sind die entsprechenden Werte bereits angepasst.
Ab wann gelten diese Entgelte?
Die festgelegten Entgelte gelten ab sofort für den Abschluss von Neuverträgen, bei bestehen Verträgen erfolgt die Anpassung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Definition: Was bedeutet Eigentum auf fremden Grund und Boden?
In der ehemaligen DDR konnte eine Garage (oder ein Wochenendhäuschen) auf fremden Grund und Boden errichtet werden (bspw. kommunalen Grundstücken). Das Grundstück selbst blieb dabei in der Hand der Kommune, so entstand das Gebäudeeigentum auf fremden Grund und Boden.
Derzeit bestehen folgende Verträge:
- ca. 500 Bodennutzungsverträge für Garagen auf städtischem (fremden) Grund und Boden
- ca. 70 Garagenmietverträge
- ca. 200 Grundstücksnutzungsverträge (bspw. als Gartenland)
- ca. 80 Landpachtverträge
- 5 Verträge über Fahrradboxen
- 6 Verträge mit dem Bezirksverband der Gartenfreunde e. V. (Bundeskleingartengesetz)
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